Ergänzungsstudien
Lehrangebot
Modul „Körper - Stimme - Kommunikation“
Profilstudien
Informationen und Studiendokumente
Umfang
Die Ergänzungsstudien umfassen gemäß § 7 Abs. 1 Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) vom 29. August 2012 vom in den Studiengängen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung:
Studiengang | Umfang (Leistungspunkte) | Zentrale Studienberatung |
---|---|---|
Lehramt an Grundschulen | 10 | Aufbau des Studiums |
Lehramt an Oberschulen | 20 | Aufbau des Studiums |
Lehramt Sonderpädagogik | 10 | Aufbau des Studiums |
Höheres Lehramt an Gymnasien | 20 | Aufbau des Studiums |
Wahlmöglichkeiten
„Körper – Stimme – Kommunikation“ (KSK)
In den Prüfungsordnungen der Universität Leipzig sind für alle Lehramtsstudiengänge im Rahmen der Ergänzungsstudien 5 LP obligatorisch für das Modul „Körper – Stimme – Kommunikation“ (KSK) reserviert.
Wahlmodule
Die verbleibenden für die Ergänzungsstudien vorgesehenen Leistungspunkte in den Ergänzungsstudien können sich verteilen auf
- Module der Profilstudien (Beachten Sie hierzu bitte die Anforderung, „Inhalte der politischen Bildung und Medienbildung“ zu belegen.)
- Wahlmodule der Fakultäten (siehe Studienordnungen und zuständige Studienbüros) sowie
- Module des Sprachenzentrums
D.h. anstelle der Wahlmodule des ZLS können Studierende im Rahmen der Ergänzungsstudien auch Module der Fächer sowie Sprachmodule wählen, z. B. Latein (insbesondere für die Lehramtsfächer Geschichte und evangelische Religion) oder moderne Fremdsprachen. Die Angebote ergeben sich aus den Studien- und Prüfungsordnungen der Fächer. Die Einschreibung wird über die Fächer und Fakultäten bzw. über das Sprachenzentrum geregelt.
Anträge und Fragen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen im Ergänzungsbereich richten Sie bitte an den Prüfungsausschuss des ZLS.
Beachten Sie bitte § 17 Prüfungsordnung Erster Teil Allgemeine Vorschriften für den jeweiligen Lehramtsstudiengang:
Die Modulbeschreibungen zu den Modulen in den Ergänzungsstudien sowie die Studienverlaufspläne finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
Die Modulbeschreibungen der fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen.
Lehramtsprüfungsordnung (LAPO I)
- Die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) finden Sie in der Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen (REVOSax)
Lehramt an Grundschulen
- Über den Aufbau des Lehramtsstudiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen informiert die Zentrale Studienberatung
- Die Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Vierter Teil: Ergänzungsstudien finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
Lehramt an Oberschulen
- Über den Aufbau des Lehramtsstudiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen informiert die Zentrale Studienberatung
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen, Vierter Teil: Ergänzungsstudien finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
Lehramt Sonderpädagogik
- Über den Aufbau des Lehramtsstudiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik informiert die Zentrale Studienberatung
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik, Vierter Teil: Ergänzungsstudien finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
Lehramt an Gymnasien
- Über den Aufbau des Lehramtsstudiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien informiert die Zentrale Studienberatung
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien, Vierter Teil: Ergänzungsstudien finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Integrierten Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Deutsch/Französisch finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen.
Bewertung von Prüfungsleistungen in den Modulen der Ergänzungsstudien
Die Prüfungsleistungen in den Modulen der Ergänzungsstudien werden entweder benotet oder mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet.
Die Module, in denen Prüfungsleistungen nicht benotet werden, sondern mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet werden, sind gem. § 13 Abs. 7 PO im Zweiten (Bildungswissenschaften), Dritten (Fächer) bzw. Vierten Teil (Ergänzungsstudien) der Prüfungsordnung zu benennen. Die Module, in denen die Prüfungsleistung nicht benotet, sondern mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet werden, nennt § 3 Abs. 3 PO Vierter Teil.
Die Bewertungen der Prüfungsleistungen in den Modulen der Ergänzungsstudien gehen nicht in die Ermittlung der Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung ein. (vgl. § 16 LAPO I) Für den Erwerb der Leistungspunkte des jeweiligen Moduls ist allein entscheidend, dass die entsprechende Prüfungsleistung mit „bestanden“ bzw. mind. der Note 4,0 bewertet wurde.
Modulnummer | Modultitel | Bewertung |
---|---|---|
30‑STE‑KSK | „Körper – Stimme – Kommunikation“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30‑STE‑PS1‑01 | „Kulturelles Lernen – Ästhetische Bildung“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30‑STE‑PS1‑02 | „Varieté der Vielfalt: Ästhetisches Lernen in Sprache, Spiel, Bewegung, Kunst“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30‑STE‑PS2‑01 | „Mit Heterogenität umgehen – Integration, Inklusion, Begabungsförderung“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30‑STE‑PS3‑01 | „Bewegte Schule“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30-STE-PS4-01 | „Bildung für Nachhaltige Entwicklung in der Schule“ | benotet |
30-STE-PS4-02 | „Bildung für Nachhaltige Entwicklung in der Schule – Aufbaumodul“ | benotet |
30‑STE‑PS4‑03 | „Schule in der Mediengesellschaft“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30-STE-PS4-04 | „Demokratische Schulkultur und Demokratiepädagogik“ | benotet |
30-STE-PS4-05 | „Medienbildung und politische Bildung in der Schule“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30-STE-PS5-01 | „Internationalisierung der schulischen Bildung“ | benotet |
30-STE-PS5-02 | „Internationalisierung der schulischen Bildung“ | benotet |
30‑STE‑WA | „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
Häufig gestellte Fragen
Politische Bildung und Medienbildung
Seit der Lehramtsprüfungsordnung I vom 19. Januar 2022 (gültig seit 01.02.2022) gehören - neben Fächern, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktischen Studien - politische Bildung und Medienbildung explizit zum Studienumfang der Lehramtsstudiengänge. Die Bearbeitung von Inhalten der politischen Bildung und Medienbildung ist mit einem Arbeitsaufwand in der Wertigkeit von mindestens 5 Leistungspunkten zu belegen. (§ 6 Abs. 6 LAPO I 2022)
Welche Module sind damit gemeint?
Aus dem Bereich politischen Bildung und Medienbildung können Sie folgende Module belegen:
- 30-STE-PS4-01: „Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule“
- 30-STE-PS4-02: „Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule – Aufbaumodul“
- 30-STE-PS4-03: „Schule in der Mediengesellschaft“
- 30-STE-PS4-04: „Demokratische Schulkultur und Demokratiepädagogik“
- 30-STE-PS4-05: „Medienbildung und politische Bildung in der Schule“
Übergangsregelungen
„Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die spätestens für den Prüfungszeitraum Winter 2025/2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden, ist die Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 […] anzuwenden. Dies gilt auch für Antragstellerinnen und Antragsteller nach Satz 1, die nach § 20 Absatz 2 einen versäumten Prüfungsbestandteil nachholen oder nach § 21 Absatz 1 eine Wiederholungsprüfung ablegen.“ (§ 121 LAPO I 2022)
Unter die Übergangsregelung fallen bspw. Studierende, die zum WiSe 2021/22 ihr Lehramtsstudium aufnahmen und dieses innerhalb von 9 Semester (Regelstudienzeit*) absolvieren. (siehe Tabelle)
Semester | Zähler |
---|---|
WiSe 2021/22 | 1 |
SoSe 2022 | 2 |
WiSe 2022/23 | 3 |
SoSe 2023 | 4 |
WiSe 2023/24 | 5 |
SoSe 2024 | 6 |
WiSe 2024/25 | 7 |
SoSe 2025 | 8 |
WiSe 2025/26 | 9 |
SoSe 2026 | 10 |
* Regelstudienzeiten:
- Studiengang Lehramt an Grundschulen: 8 Semester
- Studiengang Lehramt an Oberschulen: 9 Semester
- Studiengang Lehramt Sonderpädagogik: 10 Semester
- Studiengang Lehramt an Gymnasien: 10 Semester
Für den Studiengang Lehramt an Grundschulen wird im Studienverlaufsplan im ersten Semester die Belegung eines Moduls der Ergänzungsstudien empfohlen. Welches Modul sollte belegt werden?
In allen Lehramtsstudiengängen an der Universität Leipzig ist im Laufe des Studiums das Modul 30-STE-KSK „Körper – Stimme – Kommunikation“ zu belegen. Weiterhin wird die Belegegung eines Moduls aus dem Bereich politische Bildung und Medienbildung empfohlen. Im ersten Semester genügt die Belegung eines Moduls.
Im Rahmen des Ergänzungsstudien können neben den Modulen der Profilstudien auch Wahlmodule der Fakultäten belegt werden. Welche Module sind damit gemeint?
Wahlmodule der Fakultäten sind Module, die nicht bereits Pflichtbestandteil Ihrer Fächer sind. (vgl. Wahlmöglichkeiten Ergänzungsstudien) Welche Module dies genau sind und wie die Einschreibung erfolgt, erfragen Sie bitte bei den Studienbüros der Fakultäten.
Eine Lehrveranstaltung eines Moduls der Ergänzungsstudien findet zur selben Zeit statt wie eine Pflichtlehrveranstaltung meines Fachs. Was kann ich tun?
In den Lehramtsstudiengängen sind im Laufe des Studiums Ergänzungsstudien im Umfang von insg. 10 bzw. 20 LP zu belegen. Insofern eine Lehrveranstaltung eines Moduls aus dem Bereich der Ergänzungsstudien zur selben Zeit stattfindet wie eine Pflichtlehrveranstaltung Ihres Fachs, empfiehlt sich, ein anderes Modul aus dem Bereich der Ergänzungsstudien zu belegen oder die Belegung in einem anderem Semester zu planen.
Ich habe Fragen zu einem bildungswissenschaftlichen Modul (05-BWI-01, 05-BWI-02, 05-BWI-03, 05-BWI-04, 05-BWI-05, 05-BWI-06, 05-BWI-07). Wo finde ich hierzu Informationen?
Informationen zu bildungswissenschaftlichen Modulen entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät. Fragen zu bildungswissenschaftlichen Modulen richten Sie bitte an das Studienbüro der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät.
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Kontakt
Fragen zum Lehrangebot in den Ergänzungsstudien und zur Einschreibung richten Sie bitte an den Studienkoordinator Veit Polowy. Bitte verwenden Sie bei Anfragen Ihre studentische Mailadresse und geben Sie immer Ihre Matrikelnummer an.