Ergänzungsstudien
Lehrangebot
Module „Körper - Stimme - Kommunikation“
Profilstudien
Informationen und Studiendokumente
Umfang
Die Ergänzungsstudien umfassen gemäß § 7 Abs. 1 Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) vom 19. Januar 2022 in den Studiengängen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung:
Studiengang | Umfang (Leistungspunkte) | Zentrale Studienberatung |
---|---|---|
Lehramt an Grundschulen | 10 | Aufbau des Studiums |
Lehramt Sonderpädagogik | 10 | Aufbau des Studiums |
Lehramt an Oberschulen | 20 | Aufbau des Studiums |
Lehramt an Gymnasien | 20 | Aufbau des Studiums |
Lehramt an berufsbildenden Schulen | 10 | Aufbau des Studiums |
Wahlmöglichkeiten
„Körper – Stimme – Kommunikation“ (KSK)
In den Prüfungsordnungen der Universität Leipzig sind für alle Lehramtsstudiengänge im Rahmen der Ergänzungsstudien 5 LP obligatorisch für das Modul „Körper – Stimme – Kommunikation“ (KSK) reserviert.
Wahlmodule
Die verbleibenden für die Ergänzungsstudien vorgesehenen Leistungspunkte können sich verteilen auf
- Module der Profilstudien (Beachten Sie hierzu bitte die Anforderung, „Inhalte der politischen Bildung und Medienbildung“ zu belegen.)
- Wahlmodule der Fakultäten (siehe Studienordnungen und zuständige Studienbüros) sowie
- Module des Sprachenzentrums
D.h. anstelle der Wahlmodule des ZLS können Studierende im Rahmen der Ergänzungsstudien auch Module der Fächer sowie Sprachmodule wählen, z. B. Latein (insbesondere für die Lehramtsfächer Geschichte und evangelische Religion) oder moderne Fremdsprachen. Die Angebote ergeben sich aus den Studien- und Prüfungsordnungen der Fächer. Die Einschreibung wird über die Fächer und Fakultäten bzw. über das Sprachenzentrum geregelt.
Moduleinschreibung
Die Einschreibung in die Module der Ergänzungsstudien erfolgt über TOOL. Die Modulanmeldung bedeutet gleichzeitig die Anmeldung zur Modulprüfung. Ihre Modulbelegungen können Sie einsehen über TOOL > Beleginfo.
Die Einschreibung in Module aus dem Bereich der fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen erfolgt über ein gesondertes Einschreibverfahren.
Abmeldung von Modulen
Bis vier Wochen vor Ende der Lehrveranstaltungszeit (siehe Akademisches Jahr) können Sie sich selbständig über TOOL von Modulen und damit der Modulprüfung wieder abmelden: TOOL > Beleginfo > Modul > Belegstatus ändern in „nicht bestätigt“ > Speichern.
Nach Ablauf der Abmeldefrist ist eine Abmeldung - durch Vorlage belegter wichtiger Gründe - nur noch über das Prüfungsamt möglich.
Belegdaten in TOOL und AlmaWeb
Die Belegdaten der Module des ZLS werden erst nach Ablauf der Abmeldefrist von TOOL nach AlmaWeb übertragen.
Da andere Fakultäten diese Übertragung mitunter zu einem früheren Zeitpunkt durchführen, erscheint Ihre Modulübersicht entsprechend „unvollständig”.
Wenn Sie sich Studienleistungen aus anderen Studiengängen oder beim Wechsel von einer anderen Universität/Hochschule als Module aus dem Bereich der Ergänzungsstudien anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich bitte per Mail an den Prüfungsausschuss des ZLS:
pruefungsausschuss_zls(at)uni-leipzig.de
- Geben Sie in Ihrer Mail bitte ausdrücklich Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an.
- Fügen Sie zudem bitte einen Nachweis der betreffenden Studienleistungen (Screenshot/Scan) als Anhang bei und spezifizieren Sie, welche Module Sie mit welchem Leistungspunkteumfang anerkannt haben möchten.
Bitte beachten Sie: Ab dem Prüfungszeitraum Winter 2025/2026 ist die Bearbeitung von Inhalten der politischen Bildung und Medienbildung mit einem Arbeitsaufwand in der Wertigkeit von mindestens 5 Leistungspunkten nachzuweisen. (§ 6 Abs. 6 LAPO I 2022) In der Regel wird hierfür das Modul „Medienbildung und politische Bildung in der Schule“ (30-STE-PS4-05) belegt. Der Nachweis kann jedoch auch durch Anerkennung vergleichbarer Leistungen erbracht werden.
Rechtsgrundlagen
„Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule erbracht worden sind, werden auf Antrag angerechnet, es sei denn, es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen. […] Die Nichtanrechnung ist schriftlich zu begründen. Über die Anrechnung und die Feststellung der Gleichwertigkeit entscheidet die in den Prüfungs- oder Promotionsordnungen oder sonstigen Rechtsvorschriften vorgesehene Stelle.“ (§ 35 Abs. 9 SächsHSFG)
Ergänzungsstudien
Die Modulbeschreibungen zu den Modulen in den Ergänzungsstudien sowie die Studienverlaufspläne finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
Siehe auch: Studiendokumente in amtlich noch nicht bekannt gemachter Fassung.
Fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikationen
Die Modulbeschreibungen der fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen.
Studienverlaufspläne dienen der Orientierung
Studierende sind selbst dafür verantwortlich, wie sie ihr Studium anhand der Studien- und Prüfungsordnungen so organisieren, dass sie die Prüfungen in den vorgesehenen Zeiten ablegen. (vgl. § 22 Abs. 2 Nr. 2 SächsHSFG)
Studienverlaufspläne sollen helfen, den Überblick zu behalten und das Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Studienverlaufsplänen ist zu entnehmen, in welchen Semestern die Belegung bestimmter Module empfohlen wird. Studienverlaufsplänen machen jedoch keine verbindlichen Vorgaben, in welchem Semester genau bestimmte Module belegt werden müssen.
Module, die gemäß Studien- und Prüfungsordnungen – im Laufe des Studiums – zu belegen sind, können in einem früheren oder späteren Semester belegt werden als dies in Studienverlaufsplänen abgebildet ist.
Angesichts einer begrenzten Anzahl möglicher Zeitfenster für die Planung von Lehrveranstaltungen kann nicht verhindert werden, dass sich – je nach Fächerkombination – Module zeitlich überschneiden, so dass die individuelle Semesterplanung durchaus von den Empfehlungen der Studienverlaufspläne abweichen muss.
Lehramtsprüfungsordnung (LAPO I)
- Die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) finden Sie in der Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen (REVOSax)
Lehramt an Grundschulen
- Über den Aufbau des Lehramtsstudiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen informiert die Zentrale Studienberatung
- Die Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Vierter Teil: Ergänzungsstudien finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Siehe auch: Nichtamtliche Lesehilfe für amtliche Bekanntmachungen
Lehramt an Oberschulen
- Über den Aufbau des Lehramtsstudiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen informiert die Zentrale Studienberatung
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen, Vierter Teil: Ergänzungsstudien finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Siehe auch: Nichtamtliche Lesehilfe für amtliche Bekanntmachungen
Lehramt Sonderpädagogik
- Über den Aufbau des Lehramtsstudiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik informiert die Zentrale Studienberatung
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik, Vierter Teil: Ergänzungsstudien finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Siehe auch: Nichtamtliche Lesehilfe für amtliche Bekanntmachungen
Lehramt an Gymnasien
- Über den Aufbau des Lehramtsstudiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien informiert die Zentrale Studienberatung
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien, Vierter Teil: Ergänzungsstudien finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Integrierten Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Deutsch/Französisch finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Siehe auch: Nichtamtliche Lesehilfe für amtliche Bekanntmachungen
Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Über den Aufbau des Lehramtsstudiengangs mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen informieren das Institut für Wirtschaftspädagogik und die Zentrale Studienberatung
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Die Studien- und Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, Vierter Teil: fachübergreifende Pflichtmodule finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
- Siehe auch: Nichtamtliche Lesehilfe für amtliche Bekanntmachungen
Bewertung von Prüfungsleistungen in den Modulen der Ergänzungsstudien
Die Prüfungsleistungen in den Modulen der Ergänzungsstudien werden entweder benotet oder mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet.
Die Module, in denen Prüfungsleistungen nicht benotet werden, sondern mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet werden, sind gem. § 13 Abs. 7 PO im Zweiten (Bildungswissenschaften), Dritten (Fächer) bzw. Vierten Teil (Ergänzungsstudien) der Prüfungsordnung zu benennen. Die Module, in denen die Prüfungsleistung nicht benotet, sondern mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet werden, nennt § 3 Abs. 3 PO Vierter Teil.
Die Bewertungen der Prüfungsleistungen in den Modulen der Ergänzungsstudien gehen nicht in die Ermittlung der Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung ein. (vgl. § 16 LAPO I) Für den Erwerb der Leistungspunkte des jeweiligen Moduls ist allein entscheidend, dass die entsprechende Prüfungsleistung mit „bestanden“ bzw. mind. der Note 4,0 bewertet wurde.
Modulnummer | Modultitel | Bewertung |
---|---|---|
30‑STE‑KSK | „Körper – Stimme – Kommunikation“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30‑STE‑PS1‑01 | „Kulturelles Lernen – Ästhetische Bildung“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30‑STE‑PS1‑02 | „Varieté der Vielfalt: Ästhetisches Lernen in Sprache, Spiel, Bewegung, Kunst“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30‑STE‑PS2‑01 | „Mit Heterogenität umgehen – Integration, Inklusion, Begabungsförderung“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30‑STE‑PS3‑01 | „Bewegte Schule“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30-STE-PS4-01 | „Bildung für Nachhaltige Entwicklung in der Schule“ | benotet |
30-STE-PS4-02 | „Bildung für Nachhaltige Entwicklung in der Schule – Aufbaumodul“ | benotet |
30‑STE‑PS4‑03 | „Schule in der Mediengesellschaft“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30-STE-PS4-04 | „Demokratische Schulkultur und Demokratiepädagogik“ | benotet |
30-STE-PS4-05 | „Medienbildung und politische Bildung in der Schule“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
30-STE-PS5-01 | „Internationalisierung der schulischen Bildung“ | benotet |
30-STE-PS5-02 | „Internationalisierung der schulischen Bildung“ | benotet |
30‑STE‑WA | „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ | „bestanden“/„nicht bestanden“ |
Häufig gestellte Fragen
Politische Bildung und Medienbildung
Seit der Lehramtsprüfungsordnung I vom 19. Januar 2022 (gültig seit 01.02.2022) gehören - neben Fächern, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktischen Studien - politische Bildung und Medienbildung explizit zum Studienumfang der Lehramtsstudiengänge. Die Bearbeitung von Inhalten der politischen Bildung und Medienbildung ist mit einem Arbeitsaufwand in der Wertigkeit von mindestens 5 Leistungspunkten zu belegen. (§ 6 Abs. 6 LAPO I 2022)
Welche Module sind damit gemeint?
Aus dem Bereich politischen Bildung und Medienbildung können Sie folgende Module belegen:
- 30-STE-PS4-01: „Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule“
- 30-STE-PS4-02: „Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule – Aufbaumodul“
- 30-STE-PS4-03: „Schule in der Mediengesellschaft“
- 30-STE-PS4-04: „Demokratische Schulkultur und Demokratiepädagogik“
- 30-STE-PS4-05: „Medienbildung und politische Bildung in der Schule“
Übergangsregelungen
„Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die spätestens für den Prüfungszeitraum Winter 2025/2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden, ist die Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 […] anzuwenden. Dies gilt auch für Antragstellerinnen und Antragsteller nach Satz 1, die nach § 20 Absatz 2 einen versäumten Prüfungsbestandteil nachholen oder nach § 21 Absatz 1 eine Wiederholungsprüfung ablegen.“ (§ 121 LAPO I 2022)
Unter die Übergangsregelung fallen bspw. Studierende, die zum WiSe 2021/22 ihr Lehramtsstudium aufnahmen und dieses innerhalb von 9 Semester (Regelstudienzeit*) absolvieren. (siehe Tabelle)
Semester | Zähler |
---|---|
WiSe 2021/22 | 1 |
SoSe 2022 | 2 |
WiSe 2022/23 | 3 |
SoSe 2023 | 4 |
WiSe 2023/24 | 5 |
SoSe 2024 | 6 |
WiSe 2024/25 | 7 |
SoSe 2025 | 8 |
WiSe 2025/26 | 9 |
SoSe 2026 | 10 |
* Regelstudienzeiten:
- Studiengang Lehramt an Grundschulen: 8 Semester
- Studiengang Lehramt an Oberschulen: 9 Semester
- Studiengang Lehramt Sonderpädagogik: 10 Semester
- Studiengang Lehramt an Gymnasien: 10 Semester
Für den Studiengang Lehramt an Grundschulen wird im Studienverlaufsplan im ersten Semester die Belegung eines Moduls der Ergänzungsstudien empfohlen. Welches Modul sollte belegt werden?
In allen Lehramtsstudiengängen an der Universität Leipzig ist im Laufe des Studiums das Modul 30-STE-KSK „Körper – Stimme – Kommunikation“ zu belegen. Weiterhin wird die Belegegung eines Moduls aus dem Bereich politische Bildung und Medienbildung empfohlen. Im ersten Semester genügt die Belegung eines Moduls.
Im Rahmen des Ergänzungsstudien können neben den Modulen der Profilstudien auch Wahlmodule der Fakultäten belegt werden. Welche Module sind damit gemeint?
Wahlmodule der Fakultäten sind Module, die nicht bereits Pflichtbestandteil Ihrer Fächer sind. (vgl. Wahlmöglichkeiten Ergänzungsstudien) Welche Module dies genau sind und wie die Einschreibung erfolgt, erfragen Sie bitte bei den Studienbüros der Fakultäten.
Eine Lehrveranstaltung eines Moduls der Ergänzungsstudien findet zur selben Zeit statt wie eine Pflichtlehrveranstaltung meines Fachs. Was kann ich tun?
In den Lehramtsstudiengängen sind im Laufe des Studiums Ergänzungsstudien im Umfang von insg. 10 bzw. 20 LP zu belegen. Insofern eine Lehrveranstaltung eines Moduls aus dem Bereich der Ergänzungsstudien zur selben Zeit stattfindet wie eine Pflichtlehrveranstaltung Ihres Fachs, empfiehlt sich, ein anderes Modul aus dem Bereich der Ergänzungsstudien zu belegen oder die Belegung in einem anderem Semester zu planen.
Ich habe Fragen zu einem bildungswissenschaftlichen Modul (05-BWI-01, 05-BWI-02, 05-BWI-03, 05-BWI-04, 05-BWI-05, 05-BWI-06, 05-BWI-07). Wo finde ich hierzu Informationen?
Informationen zu bildungswissenschaftlichen Modulen entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät. Fragen zu bildungswissenschaftlichen Modulen richten Sie bitte an das Studienbüro der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät.
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Kontakt
Fragen zum Lehrangebot in den Ergänzungsstudien und zur Einschreibung richten Sie bitte an den Studienkoordinator Veit Polowy. Bitte verwenden Sie bei Anfragen Ihre studentische Mailadresse und geben Sie immer Ihre Matrikelnummer an.