Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung, Vierter Teil: Ergänzungsstudien

Amtliche Bekanntmachungen: Änderungen (SO)

# Satzung Bezug Veröffentlichung
A Ursprungsfassung   28.03.2014
B 1. Änderungssatzung ergänzt A 25.09.2014
C 2. Änderungssatzung ergänzt B 28.01.2015
D 3. Änderungssatzung ergänzt C 22.10.2015
E 4. Änderungssatzung ergänzt D 13.01.2016
F 5. Änderungssatzung ergänzt E 07.04.2017
G Konsolidierte Neufassung

ergänzt F und

ersetzt A bis F

20.03.2018
H 1. Änderungssatzung ergänzt G 25.01.2022
I 2. Änderungssatzung ergänzt H 13.01.2023

(1) Diese Studienordnung (Vierter Teil) regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) […] und der Prüfungsordnung für den Studiengang Lehramt […] Erster Teil: Allgemeine Vorschriften und Vierter Teil: Ergänzungsstudien, das Studium in den Ergänzungsstudien im Studiengang für das Lehramt […].
(2) Sie gilt nur in Verbindung mit der Studienordnung für den Studiengang für das Lehramt […], Erster Teil: Allgemeine Vorschriften.

Ergänzend zu den allgemeinen Studienzielen gemäß der Allgemeinen Vorschriften ist das Ziel des Studiums in den Ergänzungsstudien der Erwerb von allgemeinen Qualifikationen, zusätzlicher Sprachkenntnisse sowie zusätzlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen oder fachdidaktischen Bereich.

Das Studium in den Ergänzungsstudien umfasst die in der Anlage dargestellten Module.

Anlage: Modulübersichtstabelle (SO)

Die — als Anlage zur Studienordnung — amtlich bekannt gemachte Modulübersichtstabelle wird zu Übersichtszwecken im folgenden kompakt dargestellt. Für Einzelheiten sei auf die amtlichen Bekanntmachungen verwiesen.

1 Pflicht (P) / Wahlpflicht (WP)

2 Leistungspunkte (LP)

3 Studienordnung bzw. Änderungssatzungen, nach denen zuletzt Änderungen erfolgten (siehe Amtliche Bekanntmachungen: Änderungen)

4 Modul aktuell nicht im Lehrangebot vertreten

Modul­nummer

Modultitel

P/WP1

LP2 SO3 *4
30-STE-KSK-I Körper - Stimme - Kommunikation I P 3 I  
30-STE-KSK-II Körper - Stimme - Kommunikation II P 2 I  

30‑STE‑PS1‑01

Kulturelles Lernen - Ästhetische Bildung

WP 5 G  
30-STE-PS1-02

Varieté der Vielfalt: Ästhetisches Lernen in Sprache, Spiel, Bewegung, Kunst

WP 5 G *
30-STE-PS2-01

Mit Heterogenität umgehen - Integration, Inklusion, Begabungsförderung

WP 5 G  
30-STE-PS3-01

Bewegte Schule

WP 5 G *
30-STE-PS4-01

Bildung für Nachhaltige Entwicklung in der Schule

WP 5 G  
30-STE-PS4-02

Bildung für Nachhaltige Entwicklung in der Schule - Aufbaumodul

WP 5 G  
30-STE-PS4-03

Schule in der Mediengesellschaft

WP 5 G *
30-STE-PS4-04

Demokratische Schulkultur und Demokratiepädagogik

WP 5 G  
30-STE-PS4-05 Medienbildung und politische Bildung in der Schule P 5 I  
30-STE-PS4-06 Bewusstseinsbildung als Basis für Veränderung – ein achtsamkeitsbasierter Ansatz WP 5 I  
30-STE-PS4-07 Achtsamkeit in der Schule WP 5 I  
30-STE-PS5-01

Internationalisierung der schulischen Bildung

WP 10 G *
30-STE-PS5-02

Internationalisierung der schulischen Bildung

WP 5 G  
30-STE-WA Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten WP 5 G *
30-STE-PS5-03 Interdisziplinäre Vermittlung naturwissenschaftlicher Inhalte - fächerverbindender
naturwissenschaftlicher Unterricht
WP 5 G *

(Stand gem. Zweite Änderungssatzung zur Studienordnung vom 13.01.2023)

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung, Vierter Teil: Ergänzungsstudien

Amtliche Bekanntmachungen: Änderungen (PO)

# Satzung Bezug Veröffentlichung
A Ursprungsfassung   26.02.2014
B 1. Änderungssatzung ergänzt A 25.09.2014
C 2. Änderungssatzung ergänzt B 28.01.2015
D 3. Änderungssatzung ergänzt C 22.10.2015
E 4. Änderungssatzung ergänzt D 11.01.2016
F 5. Änderungssatzung ergänzt E 07.04.2017
G 6. Änderungssatzung ergänzt F 16.11.2017
I Konsolidierte Neufassung

ergänzt G und

ersetzt A bis G

20.03.2018
J 1. Änderungssatzung ergänzt I 14.02.2019
K 2. Änderungssatzung ergänzt J 25.01.2022
L 3. Änderungssatzung ergänzt K 13.01.2023

(1) Diese Prüfungsordnung (Vierter Teil) regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) […] und der Sächsischen Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (LAPO I) […] die Prüfungen in den Ergänzungsstudien im Studiengang für das Lehramt […].
(2) Sie gilt nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Studiengang für das Lehramt […], Erster Teil: Allgemeine Vorschriften.

Die Prüfungen in den Ergänzungsstudien des Studiengangs für das Lehramt […] bestehen aus Prüfungen zu den in der Anlage aufgezählten Modulen.

Anlage zur Prüfungsordnung

1 siehe § 3 Prüfungsleistungen sowie § 7 Prüfungsordnung für den Studiengang für das Lehramt […], Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

2 Prüfungsordnung bzw. Änderungssatzungen, nach denen zuletzt Änderungen erfolgten (siehe Amtliche Bekanntmachungen: Änderungen)

Modul­nummer Modultitel Prüfungsleistung1 PO2
30-STE-KSK-I Körper - Stimme - Kommunikation I

Portfolio

L
30-STE-KSK-II Körper - Stimme - Kommunikation II Portfolio L
30‑STE‑PS1‑01 Kulturelles Lernen - Ästhetische Bildung Projektarbeit (Bearbeitungszeit 6 Wo., Präsentation 10 Min.) I
30-STE-PS1-02 Varieté der Vielfalt: Ästhetisches Lernen in Sprache, Spiel, Bewegung, Kunst Projektarbeit (Bearbeitungszeit 6 Wo., Präsentation 10 Min.) I
30-STE-PS2-01 Mit Heterogenität umgehen - Integration, Inklusion, Begabungsförderung Projektarbeit (Bearbeitungszeit 6 Wo., Präsentation 10 Min.) I
30-STE-PS3-01 Bewegte Schule Hausarbeit (6 Wochen) I
30-STE-PS4-01 Bildung für Nachhaltige Entwicklung in der Schule Projektarbeit (Bearbeitungszeit 6 Wo., Präsentation 10 Min.) I
30-STE-PS4-02 Bildung für Nachhaltige Entwicklung in der Schule - Aufbaumodul Projektarbeit (Bearbeitungszeit 6 Wo., Präsentation 10 Min.) I
30-STE-PS4-03 Schule in der Mediengesellschaft Projektarbeit (Bearbeitungszeit 6 Wo., Präsentation 20 Min.) I
30-STE-PS4-04 Demokratische Schulkultur und Demokratiepädagogik Projektarbeit (Bearbeitungszeit 6 Wo., Präsentation 10 Min.) I
30-STE-PS4-05 Medienbildung und politische Bildung in der Schule Elektronische Prüfung K
30-STE-PS4-06 Bewusstseinsbildung als Basis für Veränderung – ein achtsamkeitsbasierter Ansatz

Portfolio (8 Wochen)

L
30-STE-PS4-07 Achtsamkeit in der Schule

Projektarbeit (Bearbeitungszeit 6 Wo., Präsentation 10 Min.)

L
30-STE-PS5-01 Internationalisierung der schulischen Bildung Projektarbeit (Bearbeitungszeit 8 Wo., Präsentation 20 Min.) I
30-STE-PS5-02 Internationalisierung der schulischen Bildung Projektarbeit (Bearbeitungszeit 6 Wo., Präsentation 15 Min.) I
30-STE-WA Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Portfolio (8 Wochen) I
30-STE-PS5-03 Interdisziplinäre Vermittlung naturwissenschaftlicher Inhalte – fächerverbindender naturwissenschaftlicher Unterricht Projektarbeit (Bearbeitungszeit 6 Wo., Präsentation 10 Min.) I

(Stand gem. Dritte Änderungssatzung zur Prüfungsordnung vom 13.01.2023)

(1) (Weitere) Prüfungsleistungen sind in Form von

  • Portfolios (Bearbeitungsdauer acht Wochen)
  • Elektronischen Prüfungsleistungen und
  • Hausarbeiten (Bearbeitungsdauer sechs Wochen) abzulegen.

(Fassung gem. Dritte Änderungssatzung zur Prüfungsordnung vom 13.01.2023)

(2) Die Prüfungsleistung Projektarbeit besteht

  • in den Modulen 30-STE-PS1-01, 30-STE-PS1-02, 30-STE-PS2-01, 30-STE-PS4-01, 30-STE-PS4-02, 30-STE-PS4-04, 30-STE-PS4-07 und 30-STE-PS5-03 aus einer mündlichen Präsentation mit einer Dauer von zehn Minuten und einer schriftlichen Dokumentation der Ergebnisse (Bearbeitungsdauer sechs Wochen).
  • im Modul 30-STE-PS4-03 aus einer mündlichen Präsentation mit einer Dauer von 20 Minuten und einer schriftlichen Dokumentation der Ergebnisse (Bearbeitungsdauer sechs Wochen).
  • im Modul 30-STE-PS5-01 aus einer mündlichen Präsentation mit einer Dauer von 20 Minuten und einer schriftlichen Dokumentation der Ergebnisse (Bearbeitungsdauer acht Wochen) und
  • im Modul 30-STE-PS5-02 aus einer mündlichen Präsentation mit einer Dauer von 15 Minuten und einer schriftlichen Dokumentation der Ergebnisse (Bearbeitungsdauer sechs Wochen).

(Fassung gem. Dritte Änderungssatzung zur Prüfungsordnung vom 13.01.2023)

(3) Die Elektronische Prüfungsleistung wird im Modul 30-STE-PS4-05 in Form eines elektronischen Portfolios durchgeführt. Beim elektronischen Portfolio handelt es sich um eine elektronische Sammelmappe, bestehend aus einer zielgerichteten und systematischen Sammlung von Einzelleistungen zu einem komplexen Themengebiet, die in digitaler Form (auch als Podcast, Videoclip u. ä.) und in einem angemessenen Umfang sowohl die Arbeit an einem Projekt dokumentiert als auch die Lernbiografie des/der Lernenden zu diesem Themengebiet leistungsrelevant reflektiert und evaluiert.

(Fassung gem. Dritte Änderungssatzung zur Prüfungsordnung vom 13.01.2023)

(4) Beim Portfolio handelt es sich um eine Sammelmappe, bestehend aus zielgerichteten und systematischen Theorie-, Übungsbegleit-, Reflexions- und Feedbackfragen zu den Themen der Lehrveranstaltungen. Das Portfolio wird semester- bzw. lehrveranstaltungsbegleitend bearbeitet (handschriftlich oder digital) und dokumentiert und reflektiert in einem angemessenen Umfang sowohl theoretische und praktische Lehrveranstaltungsinhalte als auch lernbiografische Aspekte des/der Lernenden zu diesen Themengebieten. Das Portfolio für 30-STE-KSK-I enthält für jede Vorlesungswoche ein Aufgabenblatt. Im Modul 30-STE-KSK-II enthält das Portfolio für jede Aufbau-SÜ drei Aufgaben, insgesamt also ca. sechs Aufgaben. Das Portfolio gilt als „bestanden“, wenn 70 % erfolgreich bearbeitet wurde.

(Fassung gem. Dritte Änderungssatzung zur Prüfungsordnung vom 13.01.2023)

(5) In den Modulen 30-STE-PS1-01, 30-STE-PS1-02, 30-STE-PS2-01, 30-STE-PS3-01, 30-STE-PS4-03, 30-STE-PS4-05, 30-STE-PS4-06, 30-STE-PS5-03, 30-STE-WA, 30-STE-KSK-I und 30-STE-KSK-II wird die Prüfungsleistung nicht benotet, sondern mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

(Fassung gem. Dritte Änderungssatzung zur Prüfungsordnung vom 13.01.2023)