Sie haben Fragen zu Ihrer Ersten Staatsprüfung im Lehramt oder zum anstehenden Vorbereitungsdienst? Wir bieten Ihnen entsprechende Unterstützung und Angebote, um das Staatsexamen gut zu meistern.

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Foto: Christian Hüller

Informationen zur Ersten Staatsprüfung

Alle Lehramtsstudiengänge an der Universität Leipzig werden mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen. Die Organisation und Abnahme der Prüfungen liegt in den Händen des Landesamtes für Schule und Bildung.

2018 hat das Landesamt für Schule und Bildung die Prüfungsordnung für die Erste Staatsprüfung novelliert und so den Umfang des Staatsexamens verringert. Die Erste Staatsprüfung umfasst zwei mündliche Prüfungen, eine schriftliche Prüfung im Bereich Bildungswissenschaften und eine wissenschaftliche Arbeit.

Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen zur Ersten Staatsprüfung in Ihrer studierten Schulform den folgenden Dateien:

Lehramt an Grundschulen
PDF 118 KB

Lehramt an Oberschulen
PDF 97 KB

Lehramt an Gymnasien
PDF 97 KB

Lehramt Sonderpädagogik
PDF 103 KB

Die aktuelle Präsentation zur Ersten Staatsprüfung finden Sie im Downloadbereich.

Die Anmeldung erfolgt online und liegt, ebenso wie die Organisation der Ersten Staatsprüfung, in den Händen des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig zu den Anmeldemodalitäten und Fristen. Eine Überischt über die Prüfungszeiträume finden Sie hier.

Hier können Sie die Termine der Ersten Staatsprüfung -- Lehramt and Grund- und Oberschulen, Gymnasien sowie Lehramt Sonderpädagogik, einsehen:

Prüfungszeitraum Winter 2023/24

Prüfungszeitraum Sommer 2024

Prüfungszeitraum Winter 2024/25

Prüfungszeitraum Sommer 2025

Die mündlichen Prüfungen sind abhängig von der studierten Schulform, der Fächerkombination und der wissenschaftlichen Arbeit.

Mündliche Prüfungen in der Fachwissenschaft/im Fach dauern 40 Minuten.
Mündliche Prüfungen im Förderschwerpunkt, einschließlich der Allgemeinen Sonderpädagogik dauern 40 Minuten.
Mündliche Prüfungen in der Fachdidaktik dauern 25 Minuten.
Mündliche Prüfungen in der Grundschuldidaktik dauern 20 Minuten.

Lehramt an Grundschulen

Es sind zwei mündliche Prüfungen abzulegen.

Sie wählen bei der Anmeldung zur Prüfung das Fach und die Fachdidaktik oder die Grundschuldidaktik aus. Die Wahlmöglichkeiten sind abhängig von den studierten Fächern und dem Thema der wissenschaftlichen Arbeit.

Sie finden die Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten auf dem Informationsblatt für Lehramt an Grundschulen.

Lehramt an Oberschulen

Es sind zwei mündliche Prüfungen abzulegen. Fachliche und didaktische Aspekte werden getrennt geprüft.

Sie wählen bei der Anmeldung zur Prüfung ein Fach aus, in welchem Sie in der Fachwissenschaft geprüft werden und, abhängig davon, ein Fach, in welchem Sie in der Fachdidaktik geprüft werden. Die Wahlmöglichkeiten sind wiederum abhängig von den studierten Fächern und dem Thema der wissenschaftlichen Arbeit.

Sie finden die Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten auf dem Informationsblatt für Lehramt an Oberschulen.

Lehramt an Gymnasien

Es sind zwei mündliche Prüfungen abzulegen. Fachliche und didaktische Aspekte werden getrennt geprüft.

Sie wählen bei der Anmeldung zur Prüfung ein Fach aus, in welchem Sie in der Fachwissenschaft geprüft werden und, abhängig davon, ein Fach, in welchem Sie in der Fachdidaktik geprüft werden. Die Wahlmöglichkeiten sind wiederum abhängig von den studierten Fächern und dem Thema der wissenschaftlichen Arbeit.

Sie finden die Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten auf dem Informationsblatt für Lehramt an Gymnasien.

Lehramt Sonderpädagogik

Es sind zwei mündliche Prüfungen abzulegen. Fachliche und didaktische Aspekte werden getrennt geprüft.

Sie wählen bei der Anmeldung zur Prüfung aus den verschiedenen Prüfungsgegenständen (Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Grundschuldidaktik, Förderschwerpunkt) aus. Die Wahlmöglichkeiten sind abhängig von den studierten Fächern und dem Thema der wissenschaftlichen Arbeit.

Sie finden die Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten auf dem Informationsblatt für Lehramt Sonderpädagogik.

Die schriftliche Prüfung erfolgt im Bereich der Bildungswissenschaften.

Sie haben bei der Anmeldung zur Prüfung die Möglichkeit zwischen Erziehungswissenschaft und Pädagogischer Psychologie zu wählen.
Studierende des Lehramtes an Grundschulen können zwischen Erziehungswissenschaft, Pädagogischer Psychologie und Grundschulpädagogik wählen.

Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten.

Im Downloadbereich finden Sie detaillierte Informationen zur aktuellen schriftlichen Prüfung.

Das Thema Ihrer wissenschaftlichen Arbeit vereinbaren Sie individuell mit den Verantwortlichen der Fachwissenschaften, der Fachdidaktiken, der Sonderpädagogik, der Grundschuldidaktik oder der Bildungswissenschaften. Ihre Themenwahl beeinflusst die Wahlmöglichkeiten Ihrer mündlichen Prüfungen. Nähere Informationen finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Die Bearbeitungszeit der wissenschaftlichen Arbeit beträgt sechs Monate. Dabei liegt der größte Teil des Bearbeitungszeitraum in dem Semester, welches der Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit, sowie den mündlichen und schriftlichen Prüfungen vorausgeht.

Der Umfang der wissenschaftlichen Arbeit ist abhängig von Ihrem Thema und der zuständigen Bereichsleitung. Normalerweise hat die wissenschaftliche Arbeit jedoch einen Umfang von etwa 60 Seiten.

Das Formblatt  für die Anmeldung der wissenschaftlichen Arbeit stellt das Landesamt für Schule und Bildung für Sie bereit. Dieses wird, gemeinsam mit Ihren Originalunterlagen für die Zulassung zur Prüfung und gegebenenfalls weiterer Nachweise, per Post beim Landesamt für Schule und Bildung eingereicht.

Empfehlungen zur formalen Gestaltung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit finden sie hier
PDF 1 MB
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Informationen zum Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Der Vorbereitungsdienst folgt in der Regel auf den erfolgreichen Abschluss der Ersten Staatsprüfung in den Lehramtsstudiengängen. Sie sollen nun Ihr erlerntes Wissen aus dem Hochschulstudium in der Schulpraxis anwenden und erweitern. Während des Vorbereitungsdienstes werden Sie vier Wochentage an Ihrer Schule und  einen Wochentag an der Ihnen zugewiesenen Ausbildungsstätte für Lehrkräfte in Chemnitz, Dresden, Leipzig und für das Lehramt an Grundschulen zusätzlich in Annaberg-Buchholz und Löbau  verbringen.

Zwei Mal jährlich zu Beginn des ersten oder zweiten Unterrichtshalbjahres kann der Vorbereitungsdienst angetreten werden. Die Dauer beträgt 3 Unterrichtshalbjahre.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Schule und Bildung.

Die aktuelle Präsentation zum Vorbereitungsdienst finden Sie im Downloadbereich.

Auf der Seite des Landesamtes für Schule und Bildung zum Vorbereitungsdienst erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur Bewerbung und Zulassung für einen Referendariatsplatz in Sachsen.

Erklärvideo zum Vorbereitungsdienst

Durch dieses kurze Erklärvideo vom Landesamt für Schule und Bildung gewinnen Sie einen Einblick zum Vorbereitungsdienst in Sachsen.

Auf der Seite des Landesamtes für Schule und Bildung zum Vorbereitungsdienst erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur Bewerbung und Zulassung für einen Referendariatsplatz in Sachsen.

Hier jedoch die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • Bewerbungsschluss für den Beginn des Vorbereitungsdienstes zum ersten Unterrichtshalbjahr ist der 01.03. desselben Jahres.
  • Bewerbungsschluss für den Beginn des Vorbereitungsdienstes zum zweiten Unterrichtshalbjahr ist der 01.09. des vorherigen Jahres.
  • Die Bewerbung erfolgt online.

Die Vergabe der Plätze für den Vorbereitungsdienst erfolgt sachsenweit. Das bedeutet, dass Sie sich als Bewerberin und Bewerber auf einen Platz im Vorbereitungsdienst beim Landesamt für Schule und Bildung bewerben. Bei der Bewerbung können Sie dann Wünsche für eine Schule und/oder ein Einsatzgebiet angeben

Der Vorbereitungsdienst wird mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen und umfasst folgende Bestandteile:

  • die Prüfungslehrproben
  • die mündlichen Prüfungen in Didaktik und Methodik der Unterrichtsfächer, der beruflichen Fachrichtung, der sonderpädagogischen Fachrichtungen, der Gebiete der Grundschuldidaktik einschließlich der Bildungswissenschaften
  • eine mündliche Prüfung in Schulrecht, Dienstrecht, Beamtenrecht, schul-bezogenem Jugend- und Elternrecht
  • die Beurteilung durch die Schulleitung

 

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