Das Zentrum für Lehrer:innenbildung und Schulforschung (ZLS) fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen Schule, Universität und Bildungspolitik. Ein wesentlicher Baustein in diesem Netzwerk sind die Lehrkräfte im Hochschuldienst: 24 erfahrene Lehrer:innen bringen hier ihre Erfahrungen aus der Schulpraxis direkt in die universitäre Lehramtsausbildung ein. Sie bereichern die Ausbildung der Lehramtsanwärter:innen mit praxisnahen Perspektiven und tragen so entscheidend zur Qualität und Relevanz der Lehrkräftebildung bei.

Abgeordnete Lehrerin an der Uni zu sein, bietet mir die Möglichkeit, mich mit Studierenden über fachbezogene Kontroversen auszutauschen und meine Fähigkeiten durch die intensive Auseinandersetzung mit der Politischen Bildung weiterzuentwickeln.
Nina Soujon, Institut für Politikwissenschaften
Aufgaben
Das Zentrum für Lehrer:innenbildung und Schulforschung der UL (ZLS) ist bestrebt, die Arbeit der LiH auf eine stärkere wissenschaftliche Basis zu heben. Ziel ist, zum einen die Forschung im Lehramt der Universität zu stärken und zum anderen erfolgreiche Promotionen der LiH zu vermehren und darüber hinaus sicherzustellen, dass die Abordnungen genutzt werden, um den Praxis-Theorie-Transfer zu befruchten.
Die Lehrkräfte im Hochschuldienst an der Universität Leipzig unterstützen das ZLS und die Fakultäten in der Lehramtsausbildung und bei kollaborativen Projekten, z. B. in Form der Mentor:innenqualifizierung, den Schulpraktischen Studien und dem Vorbereitungsdienst. Dabei sind es insbesondere ihre Erfahrungen aus dem Schulumfeld, die helfen, die Lehramtsausbildung möglichst praxisnah zu gestalten. Die Lehrerinnen und Lehrer übernehmen meist Seminare im fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Bereich sowie die Betreuung der Studierenden während der Praktika und der Staatsprüfung. Die Lehrkräfte im Hochschuldienst sind darüber hinaus in Forschungsbereiche eingebunden und erhalten die Möglichkeit zur Promotion an der Universität Leipzig. Derzeit unterstützen insgesamt 24 Lehrkräfte im Hochschuldienst 23 Fachbereiche/Institute an insgesamt 12 Fakultäten der Universität Leipzig in der Lehramtsausbildung.
Die Gewinnung der Lehrkräfte im Hochschuldienst erfolgt in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus. Grundsätzlich stehen für das laufende Kalenderjahr 24 Vollabordnungen an die einzelnen Fakultäten/Fachbereiche der Universität Leipzig (UL) zur Verfügung. Entsprechend der Verfügbarkeit können Neuausschreibungen erfolgen.
Vor der Abordnung
Sie sind Lehrkraft in Sachsen und überlegen, für einige Jahre von der Schule an die Hochschule zu wechseln, um
- Ihren eigenen Horizont zu erweitern,
- sich wissenschaftlich weiterzubilden,
- Ihr fachliches und pädagogisches Wissen an Studierende im Lehramt weiterzugeben
- und Ihre neuen Erfahrungen in die Weiterentwicklung des sächsischen Bildungssystems einzubringen?
Informieren Sie sich bei Interesse an einer Abordnung insbesondere über Abordnungsvoraussetzungen, Abordnungsdauer und zu den Aufgaben im Hochschuldienst.
Zugangsvoraussetzungen
Um eine Abordnungsstelle als Lehrkraft im Hochschuldienst können sich all jene Lehrkräfte bewerben, die
- überdurchschnittliche Leistungen im Ersten und Zweiten Staatsexamen oder in einem durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus als gleichwertig anerkannten Abschluss nachweisen,
- Kenntnisse über die in der Stellenausschreibung angeführten inhaltlichen Schwerpunkte verfügen,
- eine mindestens zweijährige Berufserfahrung als unbefristet eingestellte Lehrkraft beim Freistaat Sachsen aufweisen,
- Bereitschaft und Interesse an der Arbeit mit Studierenden und der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation mitbringen,
- offen und kommunikativ sind.
Die inhaltlichen Schwerpunkte ergeben sich aus dem Projektansatz für die jeweilige Stellenausschreibung.
Nein. Das Referendariat stellt einen begleiteten Vorbereitungsdienst dar. Erst mit dem Bestehen der (Zweiten) Staatsprüfung wird die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Oberschulen, das Lehramt an Gymnasien, das Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. für das Lehramt Sonderpädagogik in den jeweiligen Unterrichtsfächern, Förderschwerpunkten oder beruflichen Fachrichtungen erworben.
Auswahl und Vergabeverfahren
Das ZLS ist federführend mit dem Prozedere betraut. Es organisiert das Auswahlverfahren der Projekte und die Bewerbungsgespräche.
Das Vergabeverfahren berücksichtigt die Kapazitäten der Fakultäten in der Doktorand:innenausbildung und das Forschungsprofil. Kern der Abordnungen vom SMK an UL (ZLS) ist die Bewerbung der Fakultäten mit Promotionsprojekten, die dem Wissenstransfer dienen.
Wie ist das Verfahren an der Universität Leipzig organisiert?:
Die Vergabe der Abordnungen erfolgt in einem zweistufigen Vergabeverfahren:
1. Einmal im Kalenderjahr erfolgt die Bekanntmachung für die Einladung zur Bewerbung mit Promotionsprojekten aus den Fakultäten heraus auf die Abordnungen, die das SMK zur Verfügung stellt. Aus diesen Bewerbungen werden die erfolgversprechendsten ausgewählt. Der Fokus liegt dabei u.a. auf der Qualität des Antrages im Hinblick auf die Promotion sowie den jeweiligen Lehrbedarf am Fachbereich.
2. Im nächsten Schritt wird die Ausschreibung der Abordnungen in die Wege geleitet. Diese erfolgt in Abstimmung mit dem SMK. Die Stellenausschreibung wird über das Karriereportal des Freistaates Sachsen und parallel über die Website des ZLS gewährleistet. In einem zweiten Auswahlverfahren setzen sich final die Kandidat:innen für die entsprechenden Stellen durch.
Personell setzten sich die Kommissionen wie folgt zusammen:
1. Auswahl der Projekte: Prorektor für Talententwicklung (oder eine Vertretung), Vorstand ZLS,
2 Mitglieder Zentrumsrat ZLS,
Vertreter:in SMK
2. Bewerbungsgespräche: Kandidat:innen,
Vorstand ZLS,
Professoren/Professorinnen der Fakultäten/Fachbereiche, Vertreter:in SMK
Während der Abordnung
Die Zeit der Abordnung an die Universität ist abwechslungsreich und fordernd zugleich. Für die LiH ist sie in jedem Fall eine Bereicherung.
Zu den in einer Rahmenvereinbarung geregelten Aufgaben der LiH gehören:
1. Lehre im Umfang von 6 Semesterwochenstunden (SWS) in den jeweiligen Fachbereichen; hier überwiegender Einsatz in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Praktika und Schulpraktischen Übungen,
2. Promotion im Fachbereich und im jeweiligen Forschungsprojekt innerhalb von maximal 5 Jahren,
3. Qualifizierung von Mentor:innen an den Schulen im Rahmen des MENTOS-Programms von ZLS und LaSuB im Umfang von 2 SWS
Das ZLS begleitet, berät und unterstützt das Promotionsprojekt der jeweiligen LiH. Es fungiert als Mittler zwischen dem SMK (Arbeitgeber der LiH),den Fachvorgesetzten an den jeweiligen Fakultäten und den LiH selbst. Deshalb hat es über die Koordination der LiH vor Ort einen guten Einblick in ihre Tätigkeit an der UL, der Entwicklung ihrer Promotionsprojekte und Herausforderungen für die LiH.
Das ZLS sichert zunächst rechtliche Bedingungen ab, die den LiH den entsprechenden Rahmen ihrer Abordnung beschreiben. Dazu gehören u.a.
- regelmäßige Gespräche am ZLS (u.a. Onboarding, Evaluation Forschungsstand, Perspektivgespräch)
- Klausurtagungen der LiH, aber auch informelle Treffen
- eine Betreuungsvereinbarung mit dem Fachvorgesetzten, die auch den regelmäßigen Austausch über den Fortgang der wissenschaftlichen Qualifikation im Blick hat
- eine Rahmenvereinbarung, in der Meilensteine der Promotion definiert werden,
- regelmäßige Begleitung der Promotion durch ein Thesis Advisory Committee (TAC)
- Teilnahme am E-Learning-Kurs "Gute wissenschaftliche Praxis".
Eine regelmäßige Evaluierung der eigenen Lehre dient dem Feedback und der hochschuldidaktischen Weiterentwicklung. Zudem haben alle LiH die Möglichkeit, sich im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung auch fortzubilden. Die selbstständige Teilnahme an Fortbildungen, sowohl als Teilnehmender, als auch als Referent:in wird unterstützt und dokumentiert.
Der Freistaat Sachsen bleibt während der Zeit der Abordnung an die UL Arbeitgeber. Die LiH werden weiterhin über das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) bezahlt.
In Stellvertretung des LaSuB übernimmt die UL für den Zeitraum der Abordnung die Personalsachbearbeitung. Für Anträge auf Urlaub oder Freistellung ist während des gesamten Zeitraumes der Vollabordnung ausschließlich die Universität Leipzig zuständig.
Für alle sonstigen Angelegenheiten der abgeordneten Lehrkraft verbleibt es bei der Zuständigkeit der bisherigen Dienststelle, d.h. dem LaSuB.
Die UL dokumentiert die Zugehörigkeit in Form einer Statuskarte.
In Forschung und Lehre übernimmt i. d. R. der/die Hochschullehrer:in, dem die LiH zugeordnet ist, die Dienstaufsicht; danach der Vorstand des ZLS (via Geschäftsführer:in und Koordinator:in); danach der/die Prorektor:in für Talententwicklung: Studium und Lehre.
Im Bereich der Qualifizierung für Mentorinnen und Mentoren ist der/die nächste Vorgesetzte der/die Geschäftsführer/in/Referent/in des ZLS.
Ausstattung (Arbeitsplatz, Materialien, Hard- und Software, Reisemittel):
Nach Beschluss des Zentrumsrates sind die Hochschullehrer/innen, denen LiH zugeordnet werden, für deren sachliche Ausstattung entsprechend der Dienstaufgaben verantwortlich.
Die Ausstattung für die Aufgaben in der Qualifizierung für Mentor/innen (MQ) tragen ZLS und LaSuB.
Nach der Abordnung
Für die LiH ergeben sich nach erfolgreicher Promotion vielfältige Perspektiven.
Sie gehen in den Geschäftsbereich des SMK zurück und übernehmen dort, mit Blick auf den Wissenstransfer,
- Aufgaben in der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung,
- Aufgaben in der Schulaufsicht am LaSuB oder im SMK oder
- Aufgaben als Führungskraft an der Schule (Fachleitung, Fach - oder Oberstufenberatung; Schulleitung).
Eine Rückkehr an die Schule als Lehrkraft ist immer möglich.
Ein Verbleib als wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter an der UL ist mit Blick auf die jeweilige Stellensituation ebenfalls eine Option, wenngleich nicht primär beabsichtigt.