Wollen Sie neue Erfahrungen bei einem Praktikum im Ausland während Ihres Lehramtsstudiums sammeln?
Dann empfehlen wir Ihnen, Ihr Blockpraktikum im Ausland zu absolvieren.
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Praktikumsschule und Gastfamilie haben mein Auslandspraktikum zu einem unvergesslichen Erlebnis gemacht! Ich kann es jedem absolut ans Herz legen, die Schulpraktischen Studien im Ausland zu absolvieren.

Fabian Neumeister (SPS I, Deutsche Schule Puerto de la Cruz, Spanien)

Hinweise zum Blockpraktikum im Ausland

Besonders geeignet ist das Bildungswissenschaftliche Blockpraktikum (SPS I). Doch auch bei den beiden Fachdidaktischen Blockpraktika (SPS IV/V) ist eine Bewerbung im Ausland möglich.

Die SPÜ (SPS II/III) kommen dafür nicht in Frage, da diese keine Blockpraktika sind und semesterbegleitend stattfinden.

Beim Bildungswissenschaftlichen Blockpraktikum (SPS I) ist kein Antrag notwendig.

Beim Fachdidaktischen Blockpraktikum (SPS IV/V) ist eine schriftliche Genehmigung des zuständigen Fachbereichs notwendig. Der Antrag steht Ihnen als Download im Praktikumsportal Sachsen zur Verfügung. siehe Zeitplan Download Dokumente zur Selbstanfrage

Erkundigen Sie sich über Ihren zuständigen Fachbereich, ob Sie Ihr Praktikum an einer deutschsprachigen Schule ableisten müssen und welche weiteren Kriterien und Anforderungen an einer Auslandsschule zu erfüllen sind. siehe Kontaktdaten Fachbereiche

Der genehmigte Antrag und die Praktikumsbestätigung müssen gemeinsam als eine PDF-Datei über das Praktikumsportal Sachsen durch die Studierenden hochgeladen werden. Vor dem Upload wandeln Sie beide Dokumente in eine PDF-Datei um, da nur eine Datei im Praktikumsportal Sachsen hochgeladen werden kann.

Die entsprechende Schule, an der Sie das Praktikum absolvieren möchten, organisieren Sie in Eigenregie. Sie können sich bei Ihrer Seminarleitung der Bildungswissenschaften oder in Ihrer jeweiligen Fachdidaktik nach geeigneten und in der bisherigen Erfahrung gut genutzten Schulen erkundigen.

Der Praktikumszeitraum von vier zusammenhängenden Wochen in der semesterfreien Zeit ist grundsätzlich einzuhalten.

Das Praktikum im Wintersemester muss bis 31.3. beendet sein.

Das Praktikum im Sommersemester muss bis 30.9. beendet sein.

Bei der Absolvierung eines Blockpraktikums im Ausland muss der erforderliche Versicherungsschutz eigenverantwortlich geregelt werden.

Link Entdeckerstorys

Lassen Sie sich von den Entdeckerstorys von Studierenden mit Auslandserfahrungen inspirieren.

www.uni-leipzig.de/entdeckerstorys

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