Das Bildungswissenschaftliche Blockpraktikum ist das erste Praktikum im Lehramtsstudium. Dieses vierwöchige Hospitationspraktikum ist weder schulform- noch fachgebunden und kann in jedem Semester in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.
Zeitplan für das Wintersemester 25/26
- 01.12.25
Alle sächsischen Schulen erhalten die Zuweisung der Praktikant:innen. - 01.12.25 - 08.12.25
Fristgerechte Kontaktaufnahme der Studierenden mit der Praktikumsschule in Sachsen und Übergabe der Praktikumsunterlagen. - bis 10.01.26
Abmeldung vom Praktikum, wenn dieses nicht absolviert wird- 1. Abmeldung im Praktikumsportal Sachsen - Mitteilung an Frau Hinsdorf (lydia.hinsdorf@uni-leipzig.de).
- 2. Eigenständige Modulabmeldug im TOOL (siehe Link Moduleinschreibung). Die Frist zur Modulabmeldung endet immer 4 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit – voraussichtlich am 10.01.26!
- 01.12.25 - 16.01.26
Download Praktikumsdokumente an einer über das Praktikumsportal zugewiesenen sächsische Schule. - 01.12.25 - 16.01.26
Upload des Schulleiter:innenbriefs (= Praktikumsbestätigung) im Praktikumsportal Sachsen. - 09.02.26 - 31.03.26
Praktikumszeitraum an Schulen außerhalb von Sachsen (vier zusammenhängende Wochen). - 23.02.26 - 20.03.26
Offizieller Praktikumszeitraum an sächsischen Schulen.
Zeitplan für das Sommersemester 2026
- 23.03.26 (ab 12:00 Uhr) bis 30.03.26 (bis 17:00 Uhr)
Buchung des Moduls “05-Biwi-02” für das Bildungswissenschaftliche Blockpraktikum (SPS I) = TOOLeinschreibung. Die Information zu dem konkreten Moduleinschreibzeitraum finden Sie je Fach auf der zentralen Infoseite zur Moduleinschreibung (siehe Link https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/studienorganisation/moduleinschreibung). - 23.03.26 - 14.04.26
Härtefallanträge können gestellt werden; bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite über die Vorgehensweise und den Ablauf - 17.04.26 - 03.05.26
Öffnung des Praktikumsportals Sachsen- 1. Anmeldung zum Praktikum für alle Studierenden verpflichtend
- 2. Wunschabgabe an sächsischen Schulen - kein Windhundverfahren
- 17.04.26 - 03.07.26
Dokumente für die Selbstanfrage (= Praktikum an einer Schule außerhalb von Sachsen oder im Ausland) stehen im Praktikumsportal als Download bereit (unter “Selbstanfrage starten”) - 30.04.26 - 03.05.26
Anzeige der berechneten Chancen für einen Praktikumsplatz im Praktikumsportal Sachsen (Anpassung der Wunsch-Schulen kann ggf. vorgenommen werden) - 07.05.26
Benachrichtigung der Studierenden zum Praktikumsplatz per E-Mail - 08.05.26 (ab 10:00 Uhr) - 18.05.26 (23:59 Uhr)
Verbindliche Zu- oder Absage des zugewiesenen Praktikumsplatzes im Praktikumsportal durch die Studierenden - 19.05.26 (10:00 Uhr)
unbestätigte Plätze werden zurückgesetzt - 08.05.26 (ab 10:00 Uhr) - 24.05.26
Öffnung der Restplatzbörse; Studierende, die noch keinen Praktikumsplatz erhalten oder bestätigt haben, können freie Restplätze direkt per Windhundverfahren buchen; alle am Tag zurückgegebenen Plätze stehen ohne zeitliche Verzögerung direkt in der Restplatzbörse zur Verfügung - 01.06.26
Alle sächsischen Schulen erhalten die Zuweisung der Praktikant:innen - 01.06.26 - 12.06.26
Fristgerechte Kontaktaufnahme der Studierenden mit der Praktikumsschule in Sachsen und Übergabe der Praktikumsunterlagen - bis 13.06.26
Abmeldung vom Praktikum, wenn dieses nicht absolviert wird- 1. Abmeldung im Praktikumsportal Sachsen - Mitteilung an Frau Hinsdorf (lydia.hinsdorf@uni-leipzig.de).
- 2. Eigenständige Modulabmeldung im TOOL (siehe Link Moduleinschreibung)
- 01.06.26 - 03.07.26
Download Praktikumsdokumente an einer über das Praktikumsportal zugewiesenen sächsische Schule. - 01.06.26 - 03.07.26
Upload der unterschriebenen Praktikumsbestätigung im Praktikumsportal Sachsen. - 13.07.26 - 30.09.26
Praktikumszeitraum an Schulen außerhalb von Sachsen (vier zusammenhängende Wochen). - 24.08.26 - 18.09.26
Offizieller Praktikumszeitraum an sächsischen Schulen.
Fragen und Antworten
Alle Hinweise und Regelungen für Ihr SPS I Praktikum finden Sie in den Organisatorischen Richtlinen (siehe DOWNLOADS).
Praktika in Sachsen
- Grundsätzlich wird der Praktikumszeitraum festgelegt (siehe Zeitplan) und umfasst vier aufeinanderfolgende und zusammenhängende Wochen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit.
- Eine Verschiebung des Praktikumszeitraums ist nur auf ausdrücklichen Wunsch der Praktikumsschule möglich und kann auf der Praktikumsbestätigung vermerkt werden. Dabei darf der Praktikumszeitraum grundsätzlich nicht über das jeweilige Semesterende hinausgehen (31. März bzw. 30. September).
Praktika in anderen Bundesländern oder im Ausland
- Der Praktikumszeitrahmen finden Sie im Zeitplan. Das Praktikum umfasst vier aufeinanderfolgende und zusammenhängende Wochen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit.
- Der Praktikumszeitraum darf grundsätzlich nicht über das jeweilige Semesterende hinausgehen (31. März bzw. 30. September).
- Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Ferienzeiten das Absolvieren des Praktikums in manchen Bundesländern nicht möglich ist.
Ausführlichere Infos finden Sie in den “Organisatorischen Richtlinien” (unter Downloads).
Grundsätzlich ist an allen Praktikumstagen Anwesenheitspflicht und das Praktikum kann nicht verkürzt werden.
Innerhalb dieser Zeit ist von Ihnen ein Workload von mind. 75 Stunden Präsenzzeit (á 60 Minuten) und mind. 1 selbst gehaltenen Unterrichtsstunde zu leisten. Mehr Präsenzzeiten sind möglich.
Eine Verkürzung des Praktikumszeitraums aufgrund der vorzeitigen Erfüllung des Workloads ist nicht möglich.
Sollten es zu Abwesenheiten kommen (z.B. Krankheit, Prüfung, Sonstiges), informieren Sie sich bitte unter dem Punkt “Fehlzeiten während des Praktikums” oder in den Organisatorischen Richtlinien (zu finden unter DOWNLOADS).
Aufgrund der Ferien ist ein Praktikum in Hamburg nicht möglich (Ferien vom 2.3. - 13.3.26), denn das Praktikum darf nur immerhalb der vorgegebenen Praktikumszeiträume und ohne Unterbrechung durch Ferien durchgeführt werden. Bitte beachten Sie auch die Faschingsferien, welche - je nach Region - nicht über drei Tage innerhalb des Praktikums liegen dürfen.
Besonderheiten für Studierende der Hochschule für Musik und Theater (HMT) Leipzig
Sollte auf Grund des früheren Semesterbeginns an der HMT Leipzig eine Kollision des Praktikumszeitraums mit dem Vorlesungszeitraum unausweichlich sein, nehmen Sie bitte frühestmöglich eine Beratung im Sekretariat Schulmusik der HMT Leipzig zu den individuellen Lösungsmöglichkeiten war:
Katharina Ruhe Tel.: +49 0341 2144 627,
Inka Daubner-Mensching Tel.: +49 0341 2144 626 oder per E-Mail
In Sachsen dürfen Sie sich nicht selbst an Schulen bewerben!
Alle verfügbaren Praktikumsplätze an öffentlichen und freien Schulen in Sachsen werden über das Praktikumsportal Sachsen bereitgestellt.
An Schulen außerhalb von Sachsen (und im Ausland) können Sie sich selbstständig bewerben.
Dazu melden Sie sich im Praktikumsportal für das Praktikum an und erhalten unter “Selbstanfrage starten” alle notwendigen Infos und Dokumente.
Die weiteren Regelungen und Fristen (z.B. zum Upload der Praktikumsbestätigung) gelten auch für Sie und finden Sie im Zeitplan.
Schulen in anderen Bundesländern
In einigen Bundesländern werden die Praktikumsplätze auch zentral verwaltet. Bei Schulen in Sachsen-Anhalt beachten Sie bitte die Vorgaben des Praktikumsbüros der Martin-Luther-Universität Halle. Hier erhalten Sie die Informationen zur Vergabe der Praktikumsplätze über das PLASA-Portal.
Bitte informieren Sie sich auch über die Regelungen in anderen Bundesländern.
Praktikum im Ausland
Weitere Hinweise zu Praktika im Ausland finden Sie auf der Seite “Praktikum im Ausland”.
Was wäre ein Härtefallgrund?
Ein Härtefall tritt ein, wenn Studierende aus bestimmten Gründen eine direkte Zuweisung des Praktikumsplatzes in der Nähe des Wohnortes benötigen.
Unter Berücksichtigung folgender Kriterien ist eine Beantragung möglich:
- Fall 1: eigenes betreuungspflichtiges Kind unter der Berücksichtigung, dass Sie vorwiegend allein das Kind betreuen und es keine weitere Bezugsperson gibt
- Fall 2: Pflegefall in der Familie
- Fall 3: gesundheitliche Beeinträchtigungen (Behinderung oder chronische Erkrankung), deren Auswirkungen einen bestimmten Praktikumsort notwendig machen
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das Antragformular finden Sie unter DOWNLOADS (nur in der Zeit der Antragstellung sichtbar). Diesen reichen Sie mit den geforderten Nachweisen per E-Mail (A! von Ihrer uni-studserv-Mailadresse) innerhalb der vorgegebenen Frist (siehe Zeitplan) ein.
Entsprechende Nachweise wären:
- Fall 1: Nachweis Kind (Geburtsurkunde oder ggf. Mutterpass) und ein Nachweis für die alleinige Betreuung (Nachweis alleinerziehend vom Jugendamt) oder überwiegende Betreuung (z.B. Arbeitgeberbescheinigung des Partners/der Partnerin, siehe Downloadbereich)
- Fall 2: Nachweis bzw. Vollmacht bei Pflege einer Person
- Fall 3: ärztlicher/psychologischer Nachweis, welcher die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die daraus resultierende Notwendigkeit für einen bestimmten Praktikumsort deutlich macht; bei einer Schwerbehinderung ist der Schwerbehindertenausweis vorzulegen; bei einem genehmigten Nachteilsausgleich ist der entsprechende Genehmigungsnachweis der Universität Leipzig vorzulegen.
Im Antrag geben Sie vier Wunschschulen an. Über die zur Verfügung stehenden Wunschschulen informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Praktikumsportal Sachsen unter „Angebot an Blockpraktikumsplätzen“ mit dem Filter „Praktikum: Plätze für Blockpraktikum A oder SPS I“.
Diese Hinweise finden Sie auch in den Organisatorischen Richtlinien “4. Härtefallregelungen” (unter DOWNLOADS).
Alle Fehltage sind im Praktikumsbericht anzugeben und ggf. zu belegen (Gründe für Fehlzeiten: Krankheit, Prüfungen - siehe unten).
Falls trotz Fehltage die Mindestanforderungen (3 Wochen Dauer, 75 Präsenzstunden, alle Aufgaben bearbeitet) erfüllt sind, genügt ein Vermerk im Bericht. Ist das nicht der Fall, müssen die Praktikumstage oder ggf. das komplette Praktikum nachgeholt werden.
Krankheit
Die Regelungen sind zur Zeit noch in der Abstimmung und werden später hier veröffentlicht.
Prüfungstermin
Grundsätzlich gilt: für den Tag der Prüfung sind Sie vom Praktikum freigestellt.
Bitte dokumentieren Sie dies im Praktikumsbericht durch einen entsprechenden Nachweis (z.B. Teilnahmebescheinigung, Prüfungseinladung, Auszug aus dem Alma Web).
Sollten Sie aufgrund von längeren Fahrtwegen und/oder mehreren Prüfungen nacheinander mehrere Tage eine Freistellung benötigen, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag bei Ihrer Seminarleitung.
Ja. Während eines Urlaubssemesters können Sie Prüfungen und auch die dazugehörigen vierwöchigen Pflichtblockpraktika ablegen.
Urlaubssemester werden Ihnen nicht als Fachsemester angerechnet – Sie bleiben während dieser Zeit jedoch immatrikuliert und behalten den Studierendenstatus.
Für das Praktikum müssen Sie sich regulär im Modul und im Praktikumsportal anmelden (siehe reguläres Verfahren hier).
Grundsätzlich dürfen schwangere Studentinnen ein Pflichtpraktikum an sächsischen Schulen durchführen.
Bei Schwangerschaft ist eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt/Amtsarzt erforderlich und wird durch die Schule veranlasst. Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen ist kein Praktikum möglich.
Vorgehensweise Studierende:
- Schwangere Studentinnen informieren bitte umgehend die Praktikumsschule und das Büro für Schulpraktische Studien darüber
- der Betriebsarzt stellt eine Gefährdungsbeurteilung aus
- individuelle Beurteilung und Prüfung durch die Schule, ob ein Einsatz möglich ist und ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können
- In Bezug auf die Regelungen in anderen Bundesländern und im Ausland erkundigen sich die schwangeren Studentinnen bitte eigenständig
Weitere Informationen zur Mitteilung gegenüber der Universität finden Sie auf der Webseite für Gleichstellung zum Thema Mutterschutz an der Universität Leipzig und auf der Webseite für Studium mit Kind des Studentenwerks Leipzig.
Ihre Ansprechpartner:innen für das Modul 05-BWI-02 sowie die Inhalte des Praktikums sind Ihre Seminarleiter:innen: Institut für Bildungswissenschaften.
Bei Fragen und Anliegen zum Modul (z.B. An- und Abmeldungen) wenden Sie sich bitte an das Studienbüro der Erziehungswissenschaften: Herr Dr. Christian Herfter; bitte nutzen Sie das Kontaktformular.
Bei organisatorischen Fragen zum Praktikum oder zum Praktikumsportal wenden Sie sich an lydia.hinsdorf@uni-leipzig.de
Wir empfehlen, die absolvierten Pflichtpraktika während des Studiums im Nachweisheft freiwillig zu dokumentieren.
Diese Nachweise könnten Sie weiterhin benötigen, wenn Sie z. B. den Studienort bzw. die Hochschule wechseln, sich für das Referendariat außerhalb von Sachsen bewerben, eigene Nachweise führen wollen.
Das digitale Dokument stellen wir Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung: Nachweis
PDF ∙ 298 KB (Dieser Nachweis ist ein PDF-Dokument, welches Sie am besten als Broschüre drucken - diese Einstellung finden Sie in den Druckereinstellungen Ihres Druckers)
Rechtliche Hinweise
Während des Praktikums gibt es einige rechtliche Regelungen, welche Sie beachten müssen.
Grundsätzlich dürfen schwangere Studentinnen ein Pflichtpraktikum an sächsischen Schulen durchführen. Ob und inwieweit schwangere Studentinnen an öffentlichen und freien Schulen eingesetzt werden können, hängt von einer individuellen Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt und der Schule ab. Die Schulleitung prüft zum Beispiel, ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen, welche der Betriebarzt angeordnet hat, umgesetzt werden können und entscheidet dann über den Einsatz.
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Zu diesem Zeitpunkt ist kein Praktikum möglich!
Manche Förderschulen und Grundschule lehnen die Praktika ab, da die Kinder mehr Körperkontakt suchen. In Fächern wie Sport und Chemie wird eine andere Beurteilung vorgenommen, als bei anderen Fächern.
Vorgehensweise Studierende:
- Schwangere Studentinnen informieren bitte umgehend die Praktikumsschule und das Büro für Schulpraktische Studien darüber
- Beurteilung und Prüfung durch die Schule, ob ein Einsatz möglich ist und ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können (Gefährdungsbeurteilung)
- In Bezug auf die Regelungen in anderen Bundesländern und im Ausland erkundigen sich die schwangeren Studentinnen bitte eigenständig
Weitere Informationen zur Mitteilung gegenüber der Universität finden Sie auf der Webseite für Gleichstellung zum Thema Mutterschutz an der Universität Leipzig und auf der Webseite für Studium mit Kind des Studentenwerks Leipzig.
Die Studierenden haben während des Schulaufenthalts die in der Schule geltenden Vorschriften – einschließlich der Hausordnung – zu beachten und die Weisungen der Schulleitung und Lehrpersonen zu befolgen.
Sie sind verpflichtet, über die Ihnen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu wahren und die Bestimmungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) und Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten. Die in Praktikumsbelegen oder universitären Begleitveranstaltungen präsentierten Ergebnisse von Schul- und Unterrichtserkundungen werden in entsprechend anonymisierter Form verfasst.
Eine von Ihnen zu unterzeichnende Verpflichtung kann auf Verlangen von der Schulleitung eingefordert werden (sog. Verschwiegenheitsverpflichtung).
Studierende können durch die Tätigkeit an Schulen oder anderen pädagogischen Einrichtungen besonderen Gefährdungen durch Infektionskrankheiten ausgesetzt sein (insbesondere sog. „Kinderkrankheiten“). In diesem Zusammenhang ist eine ärztliche Überprüfung des Impf- und Immunstatus zu empfehlen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten für schwangere Studierende. Diese sollten die Schule und das Büro für Schulpraktische Studien über die Schwangerschaft informieren und das weitere Vorgehen entsprechend abstimmen.
Bei Vorliegen einer Erkrankung nach §34 Infektionsschutzgesetz dürfen die Studierenden ihr Praktikum nicht antreten, bzw. müssen dieses abbrechen und das Büro für Schulpraktische Studien, die Schule und das Gesundheitsamt sind umgehend zu informieren um das weitere Vorgehen zu besprechen.
INFORMATIONEN ZUM MASERNSCHUTZGESETZ BEI PFLICHTPRAKTIKA AB WS 2019/2020
Für wen gilt das Masernschutzgesetz konkret?
- alle, die nach 1970 geboren wurden und
- die in der Einrichtung beschäftigt/tätig sind
- am Beispiel „Schule“ u. a. auch für Praktikanten
Was genau müssen betroffene Personen nachweisen?
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage:
- einer Impfdokumentation (Impfausweis oder ärztliches Zeugnis) oder
- eines ärztlichen Zeugnisses darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt bzw. die Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann
Bis wann muss ein Impfnachweis vorliegen?
Alle ab dem 1. März 2020 neu Tätigen müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit den entsprechenden Nachweis der Einrichtungsleitung/Schulleitung unaufgefordert vorlegen.
Wer keinen Nachweis vorlegt, darf das Praktikum nicht absolvieren.
Wenn kein Nachweis oder nur in unzureichender Form vorliegt, muss die Einrichtungsleitung umgehend das zuständige Gesundheitsamt informieren.
Haftpflichtversicherung
Aus Gründen des Versicherungsschutzes ist es untersagt, dass Praktikant:innen ohne Anwesenheit einer Lehrkraft Unterrichtsstunden, Vertretungsstunden, Aufsichten oder Unterrichtsgänge übernimmt. Es besteht keine Haftpflichtversicherung über die jeweilige Universität bzw. das Studentenwerk.
Deshalb wird Studierenden eine private Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
Gesetzliche Unfallversicherung
Für Studierende besteht während eines vom Büro für Schulpraktische Studien genehmigten Praktikums ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse Sachsen (sofern die Studierenden an einer sächsischen Hochschule immatrikuliert sind).
Versicherungsschutz besteht für Studierende während des Pflichtpraktikums bei allen Veranstaltungen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Pflichtpraktikum stehen (z. B. auch Pausenaufsichten, Exkursionen, Klassenfahrten, schulische Sportveranstaltungen). Darüber hinaus sind die Studierenden für die direkten Wege von zu Hause zur Schule und zurück versichert.
Nicht versichert sind alle Tätigkeiten im privaten Bereich, eigenverantwortlich ausgewählte Praktika, privat organisierte Bildungs- und Studienfahrten, Tätigkeiten während einer Beurlaubung und eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken oder wenn die versicherten Wege aus privaten Gründen unterbrochen werden.
weiterführender Link: https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/praktika_studium/index.jsp
Verfahrensweg bei einem Unfall während des Praktikums:
Bitte kontaktieren Sie zunächst das Büro für Schulpraktische Studien und die Arbeitssicherheit der Universität Leipzig. Sie erhalten von der Arbeitssicherheit einen Unfallfragebogen, den Sie ausfüllen und an die Arbeitssicherheit zurücksenden müssen. Die Universität Leipzig wird die Meldung anschließend an die Unfallkasse Sachsen weiterleiten.
Kontaktdaten:
Universität Leipzig
Umweltschutz und Arbeitssicherheit
Ritterstraße 24,04109 Leipzig
Telefon: 0341 / 97 30 360
Fax: 0341 / 97 30 369
Mail: grit.selchow@zv.uni-leipzig.de
Krankenversicherungsschutz
Während des Praktikums innerhalb von Deutschland sind die Studierenden über ihre bisherige gesetzliche oder private Krankenversicherung krankenversichert.
Bei einem Praktikum im Ausland muss der Krankenversicherungsschutz durch die Studierenden eigenverantwortlich vorgenommen werden.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist unverzüglich Kontakt mit dem Büro für Schulpraktische Studien aufzunehmen.