Die Schulpraktischen Studien IV/V (SPS IV/V) sind vierwöchige Fachdidaktische Blockpraktika, die in der vorlesungsfreien Zeit (Februar/März und August/September) absolviert werden. Diese Praktika sind fach- und lehramtsgebunden und können in und außerhalb Sachsens absolviert werden.

Zeitplan für das Sommersemester 2024

  • 18.03.24 (ab 12:00 Uhr) - 25.03.24 (bis 17:00 Uhr)
    Buchung des Moduls zum Praktikum (Tooleinschreibung notwendig) - Die Information zu dem konkreten Moduleinschreibzeitraum finden Sie je Fach auf der zentralen Infoseite zur Moduleinschreibung: www.uni-leipzig.de/studium/im studium/moduleinschreibung/

  • 20.03.24 - 10.04.24
    Härtefallanträge können gestellt werden. Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite über die Vorgehensweise und den Ablauf.

  • 15.04.24 - 29.04.24
    Öffnung des Praktikumsportals Sachsen (Registrierung und Anmeldung aller Studierenden sowie Angabe der Praktikumsplatzwünsche, falls das Praktikum in Sachsen durchgeführt werden soll).

  • 15.04.24 - 31.07.24
    Dokumente für die Selbstanfrage (=Praktikum an einer Schule außerhalb von Sachsen oder im Ausland) stehen im Praktikumsportal als Download bereit.

  • 25.04.24 - 29.04.24
    Anzeige der berechneten Chancen für einen Praktikumsplatz über das Praktikumsportal Sachsen (Anpassungen können ggf. vorgenommen werden).

  • 06.05.24
    Benachrichtigung der Studierenden zum Praktikumsplatz per E-Mail.

  • 07.05.24 (ab 12:00 Uhr) - 27.05.24
    Öffnung der Restplatzbörse. Studierende, die noch keinen Praktikumsplatz verbindlich gebucht haben, können freie Restplätze direkt buchen. Alle am Tag zurückgegebenen Plätze stehen ohne zeitliche Verzögerung direkt in der Restplatzbörse zur Verfügung.

  • 07.05.24 (ab 12:00 Uhr) - 16.05.24
    Verbindliche Zu- oder Absage des Praktikumsplatzes im Praktikumsportal durch die Studierenden.

  • 17.05.24
    unbestätigte Plätze werden zurückgesetzt.

  • 28.05.24 - 09.08.24
    Anmeldung zum Ergänzenden Platzangebot möglich - Studierende, die bisher keinen Platz für das SPS IV/V Praktikum erhalten haben, können hier weiteren Bedarf anmelden. Dieser wird den Schulen angezeigt, so dass ggf. die Schulen weitere Plätze zur Verfügung stellen.

  • 03.06.24
    Alle sächsischen Schulen erhalten die Zuweisung der Praktikanten.

  • 03.06.24 - 14.06.24
    Kontaktaufnahme der Studierenden mit der Praktikumsschule in Sachsen und Übergabe der Materialien.

  • 03.06.24 - 31.07.24
    Praktikumsdokumente für das Praktikum an einer über das Praktikumsportal zugewiesenen Schule (= Wunschabgabe/Optimierung/Restplatzbörse/Ergänzendes Platzangebot) stehen im Praktikumsportal als Download bereit.

  • 03.06.24 - 31.07.24
    Upload des Schulleiter:innenbriefes = Praktikumsbestätigung im Praktikumsportal Sachsen. Wer über das Ergänzende Platzangebot einen Platz erhalten hat, kann die Praktikumsbestätigung bis zum 09.08.24 hochladen.

  • bis 09.08.24
    Abmeldung vom Praktikum im Praktikumsportal Sachsen bei Frau Münch (daniela.muench(at)uni-leipzig.de). Sie müssen zusätzlich selbstständig die Abmeldung im Tool/AlmaWeb bis zum 09.08.24 vornehmen, wenn das Praktikum nicht absolviert wird. siehe Link Moduleinschreibung: https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/moduleinschreibung#c171858.

  • Bitte beachten Sie dazu die gesonderten Regelungen im Lehramt an Grundschulen und im Lehramt Sonderpädagogik.

  • 08.07.24 - 30.09.24
    Praktikumszeitraum an Schulen außerhalb von Sachsen (vier zusammenhängende Wochen).

  • 19.08.24 - 13.09.24
    Offizieller Praktikumszeitraum an sächsischen Schulen.

Organisatorische Richtlinien

Wie lang ist der Praktikumszeitraum?

Der Praktikumszeitraum umfasst vier Wochen (20 Praktikumstage) innerhalb der vorlesungsfreien Zeit.

Eine Verkürzung des Praktikumszeitraums ist generell nicht möglich.

Eine tägliche Anwesenheit an der Praktikumsschule ist Pflicht.

Grundsätzlich ist eine Änderung des Praktikumszeitraums dann in Ihrem zuständigen Fachbereich zu erfragen und zu beantragen, sobald das Praktikum in die Vorlesungszeit hineinreicht (d. h. Praktikumsende nach dem 30.03. oder 30.09.)*. Bei einer eventuellen positiven Entscheidung, benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung durch Ihren Fachbereich. Bei anderen Abweichungen im Praktikumszeitraum, erkundigen Sie sich bitte ebenfalls in Ihrem jeweiligen Fachbereich, ob ein Antrag auf Verschiebung notwendig ist oder nicht. Ansonsten ist der offizielle angegebene Praktikumszeitraum von Ihnen einzuhalten!

*A! Student:innen im Lehramt an Grundschulen ist es gestattet, die Fachdidaktischen Blockpraktika bis zu Beginn der Vorlesungszeit des jeweils neuen Semesters zu absolvieren. Eine gesonderte Genehmigung ist dafür nicht notwendig. Bitte vermerken Sie den exakten Praktikumszeitraum auf der Praktikumsbestätigung.

 

Hinweise und Vorgehensweise

Grundsätzlich gilt: im Wintersemester darf (aufgrund der kurzen Semesterpause) nur ein vierwöchiges Blockpraktikum abgeleistet werden. Im Sommersemester ist es in Ausnahmefällen und anhand triftiger Gründe möglich, beide Praktika zusammenzulegen

 

Voraussetzungen:
• Studierende müssen die beiden Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren

• eine Genehmigung durch den Fachbereich ist nötig, wenn das Praktikum bis ins neue Semester andauert

• die Praktikumsdauer beider Praktika beträgt insgesamt acht Wochen (pro Fach vier Wochen)

• eine Verkürzung des Praktikumszeitraumes ist generell nicht gestattet; Ausnahmen mit triftiger Begründung sind von Studierenden mit den jeweiligen Fachbereichen und dem Büro für SPS zu besprechen

• in Sachsen kann nur ein vierwöchiges Blockpraktikum ableistet werden

• das zweite Blockpraktikum muss, aufgrund der Ferien, außerhalb von Sachsen durchgeführt werden

• außerhalb von Sachsen dürfen beide Blockpraktika abgeleistet werden

• der Erhalt einer sächsischen Schule erfolgt ausschließlich über das Praktikumsportal Sachsen

• um beide Blockpraktika ableisten zu dürfen, müssen für beide Blockpraktika jeweils eine aktuelle/gültige Anmeldung zum Modul und im Praktikumsportal vorliegen und die beiden Fachbereiche müssen zugestimmt haben

 

Vorgehensweise:
fristgerechte Antragstellung im Büro für SPS und Weiterleitung des Antrages an die zuständigen Fachbereiche (diesen Antrag können Sie bei Frau Münch per E-Mail ab dem 18.03.2024 für das SoSe 24 abfordern)

• Frist zur Antragstellung = letzter Tag der Wunschabgabe im Portal

•Anträge nach der Frist werden nicht mehr berücksichtigt

Wie komme ich zu einem Praktikumsplatz in Sachsen?

Das Angebot an Praktikumsplätzen in Sachsen wird über das Praktikumsportal Sachsen bereitgestellt. Praktikumsportal Sachsen

Eine selbstständige Anfrage an Schulen in Sachsen ist nicht gestattet!

regulärer Ablauf:

  • Anmeldung zum Praktikum im Praktikumsportal (und Buchung des Moduls im Tool)
  • Wunschabgabe von Praktikumsplätzen in Sachsen
  • Nach der Optimierung aller Praktikumsplätze aller Studierender erhalten Sie per Mail eine Benachrichtigung, welchen Ihrer Wunschplätze Sie erhalten haben.
  • Sie bestätigen diesen Wunschplatz und laden die Dokumente herunter. Verbindlich gebuchte Plätze sind verbindlich und können von Ihnen nicht mehr zurückgegeben oder getauscht werden.
  • Sie nehmen Kontakt mit der Schule auf, besprechen alles weitere und lassen sich das Praktikum auf der Praktikumsbestätigung abzeichnen.
  • Sie laden die Praktikumsbestätigung wieder ins Praktikumsportal hoch.

Wenn Sie den Platz nicht haben wollen, dann geben Sie ihn wieder zurück und können ggf. einen anderen Platz auf der Restplatzbörse buchen.

 

Was ist das ergänzende Platzangebot?

Die sächsischen Schulen können nach dem Zeitraum der Restplatzbörse zusätzliche Praktikumsplätze über das Praktikumsportal Sachsen zur Verfügung stellen, je nachdem, welche Praktikumsplätze noch benötigt und seitens der Schulen angeboten werden können. Studierende, die nach der Wunschabgabe (reguläre Zuweisung) und Restplatzbörse keinen Praktikumsplatz erhalten haben, können sich nur für das Ergänzende Platzangebot anmelden.

Die sächsischen Schulen erhalten bei der Zuweisung der regulären Studierenden eine Information, welche Plätze noch benötigt werden und entscheiden dann, ob sie weitere Plätze anbieten können. Wir empfehlen daher, sich gleich zu Beginn des Anmeldezeitraums für den Newsletter anzumelden. So wird den Schulen der Bedarf umfassend übermittelt.

Nach Ihrer Anmeldung zum Ergänzenden Platzangebot erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail sobald eine Schule einen passenden Praktikumsplatz anbietet. Dieser kann dann per Windhundverfahren im Praktikumsportal Sachsen gebucht werden. Grundlage für ein Platzangebot ist der von Ihnen ausgewählte Postleitzahlbereich. Um das größtmögliche Angebot unterbreitet zu bekommen, empfehlen wir Ihnen, den Postleitzahlbereich so umfassend und ausgedehnt wie möglich auszuwählen.

Bitte beachten Sie, dass auch beim Ergänzenden Platzangebot Ihnen kein Platz in Ihrer Wunschregion garantiert werden kann. 

Die genauen Fristen zu den genannten Punkten finden Sie im Zeitplan.

Praktikumsförderungen und Unterstützung für Praktika auf dem Land

Bei Ihrem Vorhaben die Pflichtpraktika im Lehramtsstudium zu absolvieren, werden Sie sicherlich auch vor der Frage stehen, wo Sie das Praktikum absolvieren und welche Unterstützungen Sie erhalten können, v. a. wenn Sie ein Praktikum außerhalb der Studienstadt Leipzig machen.

Der Freistaat Sachsen hat verschiedene Programme entwickelt, die Ihnen Unterstützung leisten sollen.

 

1. Perspektive Land

Perspektive Land ist ein Programm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) und wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Anträge für das WiSe 23/24 können vom 16.10. bis 26.11.2023 gestellt werden.

weitere Informationen: https://www.perspektive-land.de/

Neben einer finanziellen Unterstützung während des Blockpraktikums in sog. Bedarfsregionen des Freistaat Sachsen, erhalten Sie auch hilfreiche Tipps und Vernetzungsmöglichkeiten.

 

2. Lehrer:innen aufs Land

Diese Initiative bringt angehende Lehrer:innen und interessierte Seiteneinsteiger:innen mit Schulen im Landkreis Nordsachsen zusammen. Egal, ob es neben der ganzen Theorie im Studium um Praxiserfahrung, ein Praktikum, das Referendariat oder die erste Anstellung geht: die Initiative zeigt, dass es nicht immer Leipzig sein muss!

weitere Informationen: https://www.lehrerinnen-aufs-land.de/

Grundsätzlich gilt: die Selbstanfrage an sächsischen Schulen ist nicht gestattet.

Warum, möchten wir Ihnen gern erklären:

Vor 10 Jahren wurde das Praktikumsportal Sachsen ins Leben gerufen, da es den Schulen nicht mehr möglich war, alle Anfragen von Studierenden zu bearbeiten. Darüber hinaus war es aufgrund der stetig steigenden Studierendenzahlen auch notwendig, ein einfaches, zentrales und standardisiertes Vergabeverfahren zu etablieren.

Das Sächsische Kultusministerium (SMK) und Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) haben zusammen mit allen Universitäten in Sachsen beschlossen, das Vergabesystem in Bezug auf die Blockpraktikumsplätze im Lehramtsstudium zu zentralisieren. Das Online-Portal „Praktikumsportal Sachsen“ ermöglicht seitdem allen sächsischen Studierenden, Praktikumsplätze zu buchen. Damit erfolgt der Zugang zu den Plätzen sachsenweit einheitlich und standardisiert.
Weitere Ziele sind:
a) den Verwaltungsaufwand der Schulen und Universitäten zu minimieren
b) verfügbare Praktikumsplätze über einen einheitlichen, einfachen und transparenten Weg zur Verfügung zu stellen
c) Werte, wie "Gleichbehandlung, Fairness und Transparenz" zu ermöglichen

Das Praktikumsportal Sachsen fragt im März und August alle sächsischen Schulen ab und bittet darum, Praktikumsplätze für den nächstfolgenden Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Die Schulen überdenken ihre Kapazitäten und stellen entsprechende Plätze zur Verfügung.
Die Schulen in und um die Ballungsgebiete, wie Leipzig, Dresden und Chemnitz, können i. d. R. nur wenige bis gar keine Studierende für ein Praktikum aufnehmen, da sie durch Referendar:innen, Seiteneinsteiger:innen, universitäre Projekte und vor allem durch die SPÜ-Praktika (SPS II/III) mehr als ausgelastet sind. Plätze, die dennoch angeboten werden, sind vor allem für die Studierenden vorgesehen, die einen sog. Härtefallantrag benötigen und diesen genehmigt bekommen haben.

Das Land Sachsen hat sich für eine zentrale Praktikumsplatzvergabe aus den genannten Gründen entschieden. Um diese auch für alle Beteiligten gewährleisten zu können, ist es Studierenden nicht möglich, selber nach Plätzen an den sächsischen Schulen anzufragen. Jeder Platz, der über eine persönliche Anfrage bei einer Schule oder über persönliche Kontakte zu Schulleitungen, entsteht, ist weder fair noch transparent für alle zugänglich. Zudem wird, aufgrund einer solchen Vorgehensweise, der Verwaltungsaufwand sowohl bei der Schule als auch bei den Universitäten unnütz erhöht.

Wenn Schulen noch freie Kapazitäten haben, dann müssen sie sich damit an das jeweilige Praktikumsbüro wenden. Dort kann über eine Platzfreischaltung beraten und entschieden werden, nachdem die gesamte Platzsituation an der jeweiligen Schule geprüft wurde. In solch einem Fall würde der Praktikumsplatz zentral allen Studierenden, für die dieser Platz auch in Frage käme, über das Praktikumsportal Sachsen zur Verfügung gestellt werden (über das Ergänzende Platzangebot). Sich explizit Studierende auszusuchen, ist aus oben genannten Gründen (Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung) nicht möglich.

Zudem besteht für Studierende kein Anspruch auf einen Blockpraktikumsplatz in der Stadt, in der sie studieren (siehe auch SPS-Ordnung). Zum einen ist es zumutbar weitere Fahrtwege auf sich zu nehmen, zum anderen haben auch ländlich gelegene Schulen großes Potential und v. a. großen Bedarf an Praktikant:innen, Referendar:innen und später Lehrer:innen.

Wie erhalte ich einen Praktikumsplatz außerhalb Sachsen?

Alle Studierende, die ein Blockpraktikum absolvieren müssen, sind zunächst verpflichtet, sich im Praktikumsportal für das Praktikum anzumelden, unabhängig davon, ob das Praktikum über das Praktikumsportal vergeben oder selbst gesucht wird. 

Einen Praktikumsplatz an Schulen außerhalb von Sachsen (in freier oder öffentlicher Trägerschaft) müssen Sie sich selbstständig organisieren. Die notwendigen Dokumente werden Ihnen im Praktikumsportal Sachsen zur Verfügung gestellt.

Die weiteren Regelungen, Fristen zur Kontaktaufnahme mit den Schulen und zum Down- und Upload der Praktikumsbestätigung finden Sie im Zeitplan.

 

Praktikum in anderen Bundesländern

Grundsätzlich können Sie sich in anderen Bundesländern selbstständig bei den Schulen bewerben. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Praktikumsbüros der Bundesländer/Universitäten über die gewünschte Verfahrensweise.

Bei Schulen in Sachsen-Anhalt gelten die Vorgaben des Praktikumsbüros der Martin-Luther-Universität Halle. Hier erhalten Sie die notwendigen Unterlagen und Informationen zur Vergabe der Praktikumsplätze.

 

Praktikum im Ausland

Hinweise zu Praktika im Ausland finden Sie hier: Hauptseite zum Praktikum im Ausland

Was ist ein Härtefallgrund?

Ein Härtefall tritt ein, wenn Studierende aus bestimmten Gründen eine direkte Zuweisung des Praktikumsplatzes in der Nähe des Wohnortes benötigen. Studierende, welche die unten angegebenen Kriterien erfüllen, können einen Härtefallantrag stellen. Auch Studierende mit Nachteilsausgleich können einen Härtefallantrag stellen.

Unter Berücksichtigung folgender Kriterien ist eine Beantragung möglich:

  • Fall 1: eigene/s betreuungspflichtige/s Kind/er unter der Berücksichtigung, dass Sie vorwiegend allein das Kind betreuen und es keine weitere Bezugsperson gibt
  • Fall 2: Pflegefall in der Familie
  • Fall 3: gesundheitliche Beeinträchtigungen (Behinderung oder chronische Erkrankung), deren Auswirkungen einen bestimmten Praktikumsort notwendig machen
  • Fall 4: Genehmigung Nachteilsausgleich durch die Universität Leipzig in Abhängigkeit der Gründe, warum der Nachteilsausgleich genehmigt wurde


Wie erfolgt die Antragstellung?
Frist im WiSe 2023/2024: 25.09.23 - 11.10.23
(Anträge, die nach der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden)

Sie laden sich selbständig den Antrag auf der ZLS-Website herunter, füllen diesen aus und reichen ihn mit den geforderten Nachweisen per Mail (A! von Ihrer Uni-Studserv-Mailadresse) innerhalb der vorgegebenen Frist ein.

Wir bitten Sie zu beachten, dass eine Antragstellung per Post (aus Datenschutzgründen und keine Gewährleistung, dass die Unterlagen fristgerecht und sicher ankommen) nicht möglich ist.

Bitte senden Sie uns bei der Beantragung die entsprechenden Nachweise mit zu:

  • Fall 1: Nachweis Kind (Geburtsurkunde oder ggf. Mutterpass) und ein Nachweis für die alleinige oder überwiegende Betreuung (z.B. Arbeitgeberbescheinigung des Partners/der Partnerin (siehe Download), Nachweis alleinerziehend vom Jugendamt)
  • Fall 2: Nachweis und Vollmacht bei Pflege einer Person
  • Fall 3: ärztlicher/psychologischer Nachweis, welcher die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die daraus resultierende Notwendigkeit für einen bestimmten Praktikumsort deutlich macht; bei einer Schwerbehinderung ist der Schwerbehindertenausweis vorzulegen
  • Fall 4: Nachweis über die Genehmigung des Nachteilsausgleich durch die Universität Leipzig

Sollten Sie keine Nachweise vorlegen können, wäre ggf. eine eidesstattliche Erklärung möglich.

Außerdem sollten Sie sich vor Antragstellung mindestens vier verfügbare Wunschschulen heraussuchen, die bei der Reservierung berücksichtigt werden können. Diese geben Sie im Antrag an. Über die zur Verfügung stehenden Wunschschulen informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Praktikumsportals Sachsen unter „Angebot an Blockpraktikumsplätzen“ mit dem Filter „Praktikum: Plätze für Blockpraktikum B oder SPS IV/V“. Bitte geben Sie bei der Suche auch Ihren Studiengang und das Fach bzw. den Förderschwerpunkt, in dem Sie das Praktikum absolvieren an. Studierende im Lehramt an Grundschulen geben bitte Ihr 4. Fach (sog. kleine Fach) an. Detailliertere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden zum Praktikumsportal Sachsen (siehe Downloads).

 

Wie läuft das weitere Verfahren?

Sofern noch nicht vorhanden, erstellen Sie sich im Praktikumsportal Sachsen einen Account (Hilfestellung siehe Leitfaden im Downloadbereich).
Bei einem positiven Bescheid wird Ihnen ein Praktikumsplatz im Praktikumsportal vorreserviert. Sollte keine Ihrer Wunschschulen über einen freien Praktikumsplatz verfügen, erhalten Sie innerhalb der ausgewählten Region eine Schule.

Anschließend gelten die gleichen Verfahrensschritte und Fristen, wie beim regulären Verfahren (siehe Zeitplan).

Sie erhalten per Mail die Information, welche Schule Ihnen letztlich zugewiesen wurde. Dieser zugewiesene Praktikumsplatz muss von Ihrer Seite verbindlich bestätigen werden, sonst verfällt er. Anschließend nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Praktikumsschule auf und lassen sich den Platz auf der Praktikumsbestätigung unterschreiben und laden diesen im Praktikumsportal wieder hoch.

Bei einem negativen Bescheid erhalten Sie einen begründeten Ablehnungsbescheid. Dies erfolgt vor Beginn der Wunschabgabe im Praktikumsportal Sachsen, damit Sie an dieser noch fristgerecht teilnehmen können.

Allgemein:

Im Krankheitsfall ist umgehend ein ärztliches Attest einzureichen (spätestens am 3. Tag der Krankheit). Am Verfahren der elektronischen Krankenscheine kann die Universität leider nicht teilnehmen, daher ist weiterhin eine Krankschreibung in Papierform notwendig.

Bitte verfahren Sie wie folgt:

  • eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) erhält Ihr zuständige Prüfungsamt. Bis auf Widerruf senden Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital als gut lesbaren Scan per E-Mail zu. Ausgenommen sind alle naturwissenschaftlichen Kernfächer wie Biologie, Chemie, Informatik und Mathematik, Physik und die Fächer Evangelische Religion und Sport. Diese Fächer werden von den Prüfungsämtern der jeweiligen Fakultäten verwaltet und muss dort bei dem Prüfungsmanagement eingereicht werden. Hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass bis auf Widerruf digital als gut lesbaren Scan die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) als Kopie per E-Mail eingereicht werden kann.
  • eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) ist bei der Schule abzugeben
  • eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) ist im Büro für Schulpraktische Studien (z. H. Frau Münch) abzugeben (per Mail)
  • eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) ist in Ihre Belegarbeit/Hausarbeit/Portfolio für den zuständigen Fachbereich beizufügen
  • Sie sind verpflichtet die fehlenden Praktikumstage anschließend nachzuholen. Den verlängerten Praktikumszeitraum besprechen Sie mit der Schule und auch mit Ihrem zuständigen Fachbereich. Des Weiteren muss der verlängerte Praktikumszeitraum dem Büro für Schulpraktische Studien (Frau Münch) unverzüglich per Mail mitgeteilt werden.

siehe Kontaktdaten Link Prüfungsämter: https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/lehramtsstudium#c470159

 

Im Bereich Wirtschaftspädagogik finden Sie den Verfahrensweg zur Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) hier.

Im Bereich Lehrmat an beruflichen Schulen finden Sie den Verfahrensweg zur Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) hier.

 

Im Bereich Grundschullehramt verfahren Sie bitte wie folgt:

  • wenn Sie nur wenige Tage krank sind, können Sie die Fehltage an das Blockpraktikum anhängen und das Praktikum um diese wenigen Tage verlängern, sofern die Verlängerung nicht in die Vorlesungszeit fällt
  • den verlängerten Praktikumszeitraum besprechen Sie mit der Schule und teilen diesen dem Büro für Schulpraktische Studien (Frau Münch) zeitnah mit
  • am Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenscheine) kann die Universität leider nicht teilnehmen, daher ist weiterhin eine Krankschreibung in Papierform notwendig
  • eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) ist im Büro für Schulpraktische Studien per Mail (z. H. Frau Münch) abzugeben
  • der Abgabetermin des Praktikumsberichtes (SPS01) bzw. der Hausarbeit (SPS02) verschiebt sich entsprechend mit dem Ende des Praktikums (5 Wochen Bearbeitungszeit)
  • legen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Kopie (Krankenschein) der Prüfungsleistung bei; das Prüfungsamt muss nicht informiert werden
  • wenn ein Anhängen nicht möglich ist (z.B., weil dann die Vorlesungszeit schon wieder beginnt), ist es – insbesondere, wenn sie in den ersten Wochen des Praktikums erkranken – möglich, die fehlenden Präsenzstunden (max. 3 Tage) auf die folgenden Praktikumstage „draufzupacken“. Dies ist mit Ihrem Studienbüro abzustimmen. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular zur Kontaktaufnahme (Anfrage zu Praktika)
  • auch in allen anderen Fällen ist eine Kontaktaufnahme mit dem Studienbüro zur Lösungssuche unerlässlich: Kontaktaufnahme (Anfrage zu Praktika)

siehe weitere Informationen auf der Website der Grundschuldidaktik: https://www.erzwiss.uni-leipzig.de/studium/im-studium/praktika/praktika-grundschule/faq#collapse546832

 

Im Bereich Wirtschaftspädagogik verfahren Sie bitte wie folgt:

  • im Bereich Wirtschaft und Verwaltung (B.Sc. WiPäd), sowie im Zweitfach BWL (M.Sc. WiPäd) sind die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankschreibungen) nicht im Original an das Prüfungsmanagement der WiFa, sondern als Kopie an Frau Dr. Moschner (moschner@wifa.uni-leipzig.de) von Ihrer Uni-Studserv-Mailadresse zuzusenden
  • eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) ist im Büro für Schulpraktische Studien (Frau Münch) spätestens am 3. Tag der Krankheit per Mail abzugeben
  • am Verfahren der elektronischen Krankenscheine kann die Universität leider nicht teilnehmen, daher ist weiterhin eine Krankschreibung in Papierform notwendig
  • eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) ist bei der Schule abzugeben

Sie sind verpflichtet die fehlenden Praktikumstage anschließend nachzuholen und vorab den verlängerten Praktikumszeitraum mit der Schule und auch mit Ihrem zuständigen Fachbereich zu besprechen. Des Weiteren muss der verlängerte Praktikumszeitraum dem Büro für Schulpraktische Studien (Frau Münch) unverzüglich mitgeteilt werden.

Was muss ich beachten, wenn ich während der Praktikumszeit eine Prüfung an der Universität habe?

Grundsätzlich gilt: für den Tag der Prüfung sind Sie vom Praktikum freigestellt.

Sie vermerken Ihre Prüfungsteilnahme in Ihrem Portfolio bzw. Ihrer Belegarbeit und geben dem Fachbereich entsprechend Bescheid. Ein Nachweis ist beizulegen (z. B. Teilnahmebescheinigung, Prüfungseinladung, Auszug aus dem Alma Web).

Sollten Sie aufgrund von längeren Fahrtwegen und/oder mehreren Prüfungen nacheinander mehrere Tage eine Freistellung benötigen, stellen Sie bei Ihrem Fachbereich ebenfalls einen entsprechenden Antrag und klären das weitere Vorgehen ab.

Urlaubssemester werden Ihnen nicht als Fachsemester angerechnet – Sie bleiben während dieser Zeit jedoch immatrikuliert und behalten den Studierendenstatus.

Während eines Urlaubssemesters können Sie Prüfungen und auch die dazugehörigen vierwöchigen Pflichtblockpraktika ablegen.

Eine eigenständige und auch fristgerechte Modulanmeldung, sowie auch eine Anmeldung im Praktikumsportal Sachsen ist durch den Studierenden erforderlich! Die dazugehörigen Teilnahmevoraussetzungen für die Modulanmeldung sind von dem Studierenden einzuhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Im Erweiterungsfach ist nur ein Praktikum zu absolvieren. Es hängt von den Festlegungen der Fächer ab, welches Praktikum dabei zu belegen ist, ob die Schulpraktischen Übungen (SPS II/III) oder das Fachdidaktische Blockpraktikum (SPS IV/V). 

In aller Regel sind die SPS II/III zu absolvieren.

1. Manche Fächer bieten im Erweiterungsfach auch ausschließlich die SPS II/III an.

2. In anderen Fächern werden beide Praktika angeboten. Hier gibt es zwei Fälle:

  • Fall 2.a) Die Schulpraktischen Übungen (SPS II/III) müssen auch in diesen Fächern zwingend belegt werden, WENN sie die Teilnahmevoraussetzung für das Blockpraktikum (SPS IV/V) bilden. Die SPS IV/V könnten in diesem Fall freiwillig zusätzlich zu belegt werden.
  • Fall 2.b) Falls die SPS IV/V keine Teilnahmevoraussetzungen haben, können Sie zwischen SPS II/III und SPS IV/V wählen.

 

Falls die SPS IV/V keine Teilnahmevoraussetzungen haben, können Sie zwischen SPS II/III und SPS IV/V in Absprache mit Ihrem zuständigen Fachbereich wählen.

 

Lehramt Sonderpädagogik: Es macht einen Unterschied, ob Sie ein Fach als Kernfach im Lehramt Sonderpädagogik studieren oder als Erweiterungsfach. Wenn Sie im Lehramt Sonderpädagogik ein Erweiterungsfach studieren, müssen Sie zwingend ein Praktikum belegen (§22, Abs. 3 LAPO I). Das Fach ist daher im Erweiterungsfach anders aufgebaut, als das Kernfach. Der Bereich der Fachdidaktik ist genauso zu studieren wie im Erweiterungsfach der Oberschule. Nutzen Sie zur Orientierung über den Aufbau des Studiums NICHT den Studienverlaufsplan für das Kernfach im Lehramt Sonderpädagogik, sondern wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatungen.

Die genannten Informationen zum Studium im Lehramtserweiterungsfach finden Sie auch auf den schulartspezifischen zentralen Lehramtsseiten, die Sie unter folgender URL erreichen können https://www.uni-leipzig.de/lehramtsstudium.

Für Rückfragen zu Ihren konkreten Lehramtsfächern wenden Sie sich bitte an das zuständige Studienbüro bzw. die zuständige Studienfachberatung oder ggf. an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge. siehe Links: https://www.uni-leipzig.de/studium/beratungs-und-serviceangebote/studienbueros und https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/lehramtsstudium

40-Stunden-Nachweisheft

Mit Inkrafttreten der novellierten Lehramtsprüfungsordnung (LAPO 2019) zum 1. April 2019 entfällt die Vorlage des 40-Stunden-Nachweisheftes bei der Anmeldung zum 1. Staatsexamen gegenüber der Schulaufsichtsbehörde (LaSuB).

Dennoch empfehlen wir das Weiterführen von Nachweisen zu den absolvierten Pflichtpraktika während des Studiums. Diese Nachweise könnten Sie weiterhin benötigen, wenn Sie z. B. den Studienort bzw. die Hochschule wechseln, sich für das Referendariat außerhalb von Sachsen bewerben, eigene Nachweise führen wollen o. ä.

Für die Nachweisführung können Sie:

1. das 40-Stunden-Nachweisheft wie bisher weiterführen oder

2. das digitale Dokument verwenden, das auf unserer Webseite zur Verfügung steht: Nachweis
PDF 298 KB
(Dieser Nachweis ist ein PDF-Dokument, welches Sie am besten als Broschüre drucken - diese Einstellung finden Sie in den Druckereinstellungen Ihres Druckers)

Die Fachdidaktischen Blockpraktika sind fach- und lehramtsgebunden. Eine Übersicht über die Besonderheiten einzelner Fachbereiche erhalten Sie hier:

Fachbesonderheiten

Rechtliche Hinweise

Die Veröffentlichung des Ausschuss für Mutterschutz legt dar, dass der Kontakt zu ständig wechselnden Personen bzw. einer wechselnden Kundschaft oder regelmäßig Kontakt zu einer größeren Zahl an Ansprechpersonen zu einer unverantwortbaren Gefährdung für schwangere Frauen führt.

„Können Schutzmaßnahmen nicht in ausreichender Weiser ergriffen werden, ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.“ (Quelle: www.bafza.de/programme-und-foerderungen/unterstuetzung-von-gremien/ausschuss-fuer-mutterschutz-geschaeftsstelle)

Auf dieser Grundlage wurden die Gefährdungen im Bereich Schule geprüft und Maßnahmen zwischen dem SMK, den leitenden Gewerbearzt des SMWA, dem ZAGS als arbeitsmedizinischer Dienst der Schulen, der Landesdirektion Sachsen und der Stabsstelle für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (SAG) abgestimmt.

Grundsätzlich ist es schwangeren Studierenden nicht mehr untersagt ein Pflichtpraktikum während Ihres Studiums durchzuführen. Es wird jedoch dringend von einer Anmeldung sowie Durchführung der Lehramtspraktika abgeraten, da die Erfahrung gezeigt hat, dass Schulleitungen in der Regel Schwangere nicht im Haus betreuen und das damit verbundene Risiko nicht eingehen möchten.

Ob und inwieweit schwangere Studierende an öffentlichen und freien Schulen eingesetzt werden können, hängt von einer individuellen Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt/Amtsarzt ab. Die Schulleitung prüft zum Beispiel, ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können und entscheidet dann über den Einsatz (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2023/03/02/schwangere-koennen-in-praesenzunterricht-zurueckkehren/).

In den meisten Fällen kommt es an dieser Stelle zur Platzrückgabe, die jedoch zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Praktikumsplätze nicht weiter vermittelt werden können und verfallen würden. Daher raten wir von einem Praktikum während einer Schwangerschaft ab. 

In Bezug auf die Regelungen in anderen Bundesländern erkundigen Sie sich bitte eigenständig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite für Gleichstellung  zum Thema Mutterschutz an der Universität Leipzig und auf der Webseite für Studium mit Kind des Studentenwerks Leipzig.

Sie haben während des Schulaufenthalts die in der Schule geltenden Vorschriften – einschließlich der Hausordnung – zu beachten und die Weisungen der Schulleitung und Lehrpersonen zu befolgen.

Sie sind verpflichtet, über die Ihnen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu bewahren und die Bestimmungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) und Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten.

Die in Praktikumsbelegen oder universitären Begleitveranstaltungen präsentierten Ergebnisse von Schul- und Unterrichtserkundungen werden in entsprechend anonymisierter Form verfasst.

Eine von Ihnen zu unterzeichnende Verpflichtung kann auf Verlangen von der Schulleitung eingefordert werden (sog. Verschwiegenheitsverpflichtung).

Studierende können durch die Tätigkeit an Schulen oder anderen pädagogischen Einrichtungen besonderen Gefährdungen durch Infektionskrankheiten ausgesetzt sein (insbesondere sog. „Kinderkrankheiten“). In diesem Zusammenhang ist eine ärztliche Überprüfung des Impf- und Immunstatus zu empfehlen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten für schwangere Studierende. Diese sollten die Schule und das Büro für Schulpraktische Studien über die Schwangerschaft informieren und weiteres Vorgehen entsprechend abstimmen.

Bei Vorliegen einer Erkrankung nach §34 Infektionsschutzgesetz dürfen die Studierenden ihr Praktikum nicht antreten, bzw. müssen dieses abbrechen und das Büro für Schulpraktische Studien, die Schule und das Gesundheitsamt sind umgehend zu informieren um das weitere Vorgehen zu besprechen.

INFORMATIONEN ZUM MASERNSCHUTZGESETZ BEI PFLICHTPRAKTIKA AB WS 2019/2020
Für wen gilt das Masernschutzgesetz konkret?

- alle, die nach 1970 geboren wurden und
- die in der Einrichtung beschäftigt/tätig sind
- am Beispiel „Schule“ u. a. auch für Praktikanten

Was genau müssen betroffene Personen nachweisen?
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage:
- einer Impfdokumentation (Impfausweis oder ärztliches Zeugnis) oder
- eines ärztlichen Zeugnisses darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt bzw. die Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann

Bis wann muss ein Impfnachweis vorliegen?
Alle ab dem 1. März 2020 neu Tätigen müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit den entsprechenden Nachweis der Einrichtungsleitung/Schulleitung unaufgefordert vorlegen.

Wer keinen Nachweis vorlegt, darf das Praktikum nicht absolvieren.
Wenn kein Nachweis oder nur in unzureichender Form vorliegt, muss die Einrichtungsleitung umgehend das zuständige Gesundheitsamt informieren.

Haftpflichtversicherung

Aus Gründen des Versicherungsschutzes ist es untersagt, dass der/die Praktikant/in Unterrichtsstunden, Vertretungsstunden, Aufsichten oder Unterrichtsgänge ohne Anwesenheit einer Lehrkraft übernimmt. Es besteht keine Haftpflichtversicherung über die jeweilige Universität bzw. das Studentenwerk.

Deshalb wird jedem/jeder Studierenden eine private Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Für Studierende besteht während eines vom Büro für Schulpraktische Studien genehmigten Praktikums ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse Sachsen (sofern der/die Studierende an einer sächsischen Hochschule immatrikuliert ist).

Versicherungsschutz besteht für Studierende während des Pflichtpraktikums bei allen Veranstaltungen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Pflichtpraktikum stehen (z. B. auch Pausenaufsichten, Exkursionen, Klassenfahrten, schulische Sportveranstaltungen). Darüber hinaus sind die Studierenden für die direkten Wege von zu Hause zur Schule und zurück versichert.

Nicht versichert sind alle Tätigkeiten im privaten Bereich, eigenverantwortlich ausgewählte Praktika, privat organisierte Bildungs- und Studienfahrten, Tätigkeiten während einer Beurlaubung und eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken oder wenn die versicherten Wege aus privaten Gründen unterbrochen werden.

weiterführender Link: www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/praktika_studium/index.jsp

Krankenversicherungsschutz

Während des Praktikums innerhalb von Deutschland ist der/die Studierende über seine bisherige gesetzliche oder private Krankenversicherung krankenversichert.

Bei einem Praktikum im Ausland muss der Krankenversicherungsschutz durch den/die Studierende/n eigenverantwortlich vorgenommen werden.

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist unverzüglich Kontakt mit dem Büro für Schulpraktische Studien aufzunehmen.

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