Datum/Uhrzeit: bis Uhr
Art: Ringvorlesung, Präsenz
Ort: Audimax, Campus Augustusplatz, Augustusplatz 10, 04109, Leipzig
Referent:in: Prof. Dr. Wolfgang Köck
Veranstaltungsreihe: Studium universale: 75 Jahre Grundgesetz

Der Umweltschutz ist zwar schon lange verfassungsmäßig verankert. Dass aber Klimaklagen Erfolg haben könnten, haben nur wenige vorhergesehen Was folgt daraus, auch im Hinblick auf andere Bereiche des Umweltschutzes?

Seit 30 Jahren ist das Staatsziel Umweltschutz im Grundgesetz verankert. Bis zum berühmten Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 galt es primär als eine Abwägungsdirektive, die den demokratischen Gesetzgeber dazu ermächtigt, im Interesse des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen sowie des Schutzes von Leben und Gesundheit des Menschen weitreichende Schutzregelungen zu treffen und nötigenfalls wirtschaftliche Freiheitsrechte einzuschränken. Das Staatsziel Umweltschutz galt aber zugleich als ein schwacher verfassungsrechtlicher Hebel, wenn es darum gehen sollte, Umweltschutzanliegen gegen die Politik des demokratischen Gesetzgebers durchzusetzen; denn das BVerfG hatte den demokratisch legitimierten Institutionen stets einen großen Spielraum für ihr Handeln zugestanden und den gerichtlichen Kontrollmaßstab auf eine sog. Evidenzkontrolle begrenzt, d.h. nur evident unzureichende Schutzmaßnahmen konnten beanstandet werden. Vor diesem Hintergrund haben nicht nur die Politikinstitutionen, sondern auch die Rechtsexperten und -expertinnen nur geringe Chancen gesehen, dass die Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein könnte.

Es ist anders gekommen. Mit Blick auf die Klimaschutzaufgabe steht nun fest, dass auf wirkungsvolle Umweltschutzmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen auch ein grundrechtlicher Anspruch besteht. Was daraus folgt, auch im Hinblick auf andere Bereiche des Umweltschutzes, ist Gegenstand des Vortrages von Prof. Köck.

Prof. Dr. Wolfgang Köck, geboren 1958, seit 2001 Professor für Umweltrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Bis zum 31. März 2024 leitete er über einen Zeitraum von 20 Jahren das Department Umwelt- und Planungsrecht am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ. Prof. Köck ist Mitglied des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU), der die Bundesregierung in umweltpolitischen Fragen berät, und des Wissenschaftlichen Beirates Natürlicher Klimaschutz (WBNK) beim Bundesumweltministerium. Er ist seit über 20 Jahren Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Umweltrecht“ (ZUR) und Vorstandsvorsitzender des Deutschen Naturschutzrechtstages (DNRT). 

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