Die Schulpraktischen Studien (SPÜ) sind semesterbegleitende Gruppenpraktika, die im Zeitraum April bis Juni und Oktober bis März erfolgen. Sie finden einmal wöchentlich, vorwiegend an Schulen im Leipziger Raum statt.

Platzveröffentlichung und Buchung 

Am 15.3.24, 10 Uhr beginnt die Platzveröffentlichung im Praktikumsportal Sachsen. Dafür melden Sie sich dort an und können die verfügbaren Gruppen einsehen. Sollten Sie einen Härtefallgrund (siehe FAQ) haben, dann melden Sie sich bis 18.03.24 bei der entsprechenden Fachdidaktik.

Die Buchung findet vom 19.03. (12 Uhr) bis 21.03. (23:59 Uhr) statt. Dabei können Sie grundsätzlich alle verfügbaren Plätze buchen - unabhangig Ihrer studierten Schulform. Bei einigen Schulen gibt es in den Kommentaren Hinweise, die Sie beachten müssen (z.B. wünscht die Caroline-Neuber-Oberschule vorrangig Oberschulstudent:innen). 
 

ACHTUNG: die Buchung für die SPÜ-Ethik verschiebt sich auf den 20.03.24, 12 Uhr.

Die Buchung der Plätze in der Sonderpädagogik beginnt erst am 26.03.24.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an lydia.hinsdorf@uni-leipzig.de.

Zeitplan für das Sommersemester 2024

ACHTUNG: der reguläre Zeitplan gilt nicht für die Sonderpädagogik (siehe Verfahrensweise) und Grundschule mit Kernfach Deutsch/Mathematik/Englisch (siehe Fachbesonderheiten)
 

  • 05.12.23 bis 07.01.24 (ab 12 Uhr)
    Verbindliche Reservierung eines Praktikumsplatzes im Tool
  • bis zum 15.03.24
    formloser Antrag beim Fachbereich für eventuelle Härtefälle (siehe FAQ)
  • 15.03.24 (ca. 10 Uhr)
    Platzveröffentlichung im Praktikumsportal unter dem Studierendenaccount
  • ab 18.03.24 (12 Uhr)
    Moduleinschreibung im Tool (hier buchen Sie das Modul und die Veranstaltungen zu den SPÜ). Bitte beachten Sie, dass die Zeiträume je nach Fach unterschiedlich sind, und informieren Sie sich dazu im Vorlesungsverzeichnis.
  • 19.03. bis 21.03.24 (ab ca. 12 Uhr)
    Buchung eines SPÜ-Praktikumsplatzes im Praktikumsportal nur für bereits reservierte Studierende (Bitte beachten Sie das Windhundverfahren und dass die Buchung gestaffelt beginnt):
    12:00   Biologie, Sport, Latein, Französisch
    12:15   Spanisch, Mathematik, Gemeinschaftskunde, Chemie, Griechisch
    12:30   Englisch, Italienisch, Physik, Religion
    12:45   Informatik, Russisch, Wirtschaft und Verwaltung
    (In den Fächern Musik und Kunst finden keine Buchungen über das Praktikumsportal statt. Die Zeiten für die Sonderpädagogik finden Sie unter "Besonderheit des Verfahrens in der Sonderpädagogik")
  • 20.03.24, 12 Uhr Buchung eines Praktikumsplatzes für SPÜ Ethik
  • reguläre Praktikumszeitraum (08.04. - 14.06.24)
    Der Praktikumszeitraum ist in jedem Fach anders und wird Ihnen zum Beginn des Semesters vom entsprechenden Fachbereich mitgeteilt.

SPÜ-Organisation im Überblick

zur Vergrößerungsansicht des Bildes:

Verfahrensweise

Hier erhalten Sie Informationen über die reguläre Vorgehensweise in den SPÜ sowie eine Übersicht über Besonderheiten in den einzelnen Fächern oder den verschiedenen Schularten.

 

Wie reserviere ich einen Platz?

Zunächst reservieren Sie einen Platz für Ihre SPÜ. Diese Reservierung erfolgt im Juni (für das folgende Wintersemester) oder im Dezember (für das folgende Sommersemester) im Tool . Dort buchen Sie das SPÜ-Modul ("Platzreservierung SPÜ Lehramt"). Bitte prüfen Sie in Ihrer Beleginfo, ob die Speicherung funktioniert hat.

Die Daten der Tool-Voranmeldung werden für die Bedarfsprognose genutzt. Der Fachbereich weiß, wie viele SPÜ-Plätze benötigt werden und wie viele Schulen bzw. SPÜ-Gruppen akquiriert werden müssen.

Wann ist eine Reservierung nicht notwendig?

Für folgende Fächer findet keine Reservierung im Tool statt:

  • Grundschule mit dem Kernfach Deutsch, Mathematik, Englisch, Musik

Hier gelten gesonderte Regelungen, welche Sie bei Herrn Dr. Biegholdt (für Deutsch, Mathematik, Englisch) und bei Frau Wiese (für Musik) erfragen können. Auf den Seiten der Fächer können Sie sich dazu belesen, wie das gesonderte Verfahren abläuft.

A! Grundschulstudierende mit dem Kernfach Sorbisch, Sport, Kunst und Ev.Religion müssen sich für die SPÜ im Sommersemester im Tool einen Platz reservieren.

Wo buche ich meinen Platz?

Sie buchen Ihren konkreten SPÜ-Praktikumsplatz (Schule, Tag, Uhrzeit) im Praktikumsportal Sachsen.

Ihre Tool-Voranmeldung dient als Praktikumsanmeldung im Praktikumsportal Sachsen. Dort wird Ihr Praktikum freigeschaltet, weshalb Sie bei der Platzveröffentlichung sehen, welche Gruppen an welchen Schulen für Ihr Fach zur Verfügung stehen.

Im Zeitplan erfahren Sie, wann die Platzveröffentlichung jeweils stattfindet.

Wie buche ich meinen Platz?

  • Bei der regulären Moduleinschreibung buchen Sie das Modul der SPÜ mit den dazugehörigen Veranstaltungen. Nur wenn Sie im Modul angemeldet sind, bleibt Ihre Anmeldung im Praktikumsportal bestehen.
  • Die Platzbuchung findet im Praktikumsportal statt. Hier buchen Sie nach dem "Windhundverfahren".
  • Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung (unter Downloads) hilft Ihnen bei der technischen Umsetzung der Buchung im Praktikumsportal.
  • Damit die Buchung ohne größere technische Schwierigkeiten stattfinden kann, wird die Buchung zeitlich gestaffelt beginnen (genaue Zeiten finden Sie im Zeitplan).

Link zum Praktikumsportal

In welchen Fächern gibt es Buchungsbesonderheiten?

In folgenden Fächern wird die Buchung nach dem regulären Zeitplan und Verfahren stattfinden:

  • Sprachen: Englisch (Gym, OS, Wipäd), Französisch (Gym, OS, Wipäd), Spanisch (Gym, OS, Wipäd), Italienisch (Gym, OS), Russisch (Gym, OS), Latein (Gym), Griechisch (Gym)
  • MINT: Biologie (Gym, OS), Chemie (Gym, OS), Informatik (Gym, OS), Mathematik (Gym, Wipäd, OS), Physik (Gym, OS)
  • gesellschaftliche bzw. weitere Fächer: Sport (Gym, OS, GS), Ev. Religion (GS), Ethik (Gym, OS, GS), Gemeinschaftskunde (OS, Gym)

In folgenden Fächern gibt es gesonderte Buchungsverfahren, welche Ihnen auf den jeweiligen Seiten der Fächer unter Fachbesonderheiten erläutert wird:

Verfahren für die SPÜ in den Förderschwerpunkten

Die Reservierungsphase läuft regulär (meist im Dezember).

Um die Besonderheiten in der Sonderpädagogik zu berücksichtigen und eine Überschneidungsfreiheit in Ihrem Stundenplan zu ermöglichen, sind die SPÜ-Gruppen eng mit den Begleitseminaren (Seminar "Beobachten, Reflektieren und Planen...") verbunden. Sie sehen diese Kombination bereits im Tool und können im Praktikumsportal dann nur die Schulen wählen, welche zu der Begleitveranstaltung gehören.

  • Härtefallanträge (bis 15.3.24)
    Sollten Sie einen Härtefallgrund haben, senden Sie bitte an den Praktikumsverantwortlichen des jeweiligen Förderschwerpunktes eine Mail und begründen Ihren Härtefall, um vorab eine Schule zugewiesen zu bekommen. Beachten Sie, dass Schulwunsch und Begleitveranstaltung zusammen passen müssen.
    Die Ansprechpartner:innen finden Sie unter "Fachbesonderheiten" > Schularten > unter Ihrem jeweiligen Förderschwerpunkt
  • ab 18.03.24 Moduleinschreibung in die Module, Seminare, Übungen läuft regulär über Tool.
    Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie auf der Webseite der Erziehungswissenschaft.
    Weitere wichtige Infos zum Praktikum finden Sie auf der Seite der Sonderpädagogik.
  • Übertragung Ihrer Daten ins Praktikumsportal Sachsen. Sie erhalten dazu eine Mail.
  • 26.03. - 28.03.24 (ab 12 Uhr) Platzbuchung im Praktikumsportal
    Sie buchen den zur Begleitveranstaltung gehörenden Praktikumsplatz an einer Schule nach dem Windhundprinzip.

Fragen und Antworten

Grundsätzlich besteht während aller Praktika Anwesenheitspflicht!

In der SPS-Ordnung (https://www.zls.uni-leipzig.de/fileadmin/Einrichtung_ZLS/B%C3%BCro_f%C3%BCr_SPS/ZLS-SPS_Ordnung_final_7.1.21.pdf) gibt es einen Hinweis zur Anwesenheitspflicht (§ 6):

"(1) Die in den Schulpraktischen Studien zu erbringenden Leistungen werden durch die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Generell gilt eine Anwesenheitspflicht an den zugewiesenen Unterrichtseinheiten und bei den Nachbesprechungen mit den Mentor_innen.
(2) Die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Schulpraktischen Studien wird von den verantwortlichen Lehrenden der Universität Leipzig bestätigt. Näheres regeln die zuständigen Studien- und Prüfungsordnungen."

Grundsätzlich sind Fehltage nur mit Krankenschein möglich. Jeder Fachbereich hat hier eine andere Vorgehensweise (auch was die Nachweispflicht betrifft), weshalb Sie Fehltage beim zuständigen Praktikumsverantwortlichen (oder bei der Seminarleitung) erfragen. Der Fachbereich entscheidet, ob die Stunde nachgeholt werden muss oder nicht oder ob Sie bei mehrmaligem Fehlen die SPÜ nicht bestehen.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Frau Hinsdorf im Büro für Schulpraktische Studien.

Es kann Ihnen in diesem Fall kein Praktikumsplatz garantiert werden, da Sie nicht eingeplant wurden. Sollten Plätze übrig sein, können Ihnen diese ggf. zur Verfügung gestellt werden.

Das könnte verschiedene Gründe haben:

  1. Sie studieren erst in einem frühen Fachsemester und/oder haben die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt (z. B. sind die SPÜ meistens im 5./6. Semester angedacht. Vorher ist die Anmeldung in der Regel nicht möglich. Erkundigen Sie sich bitte in den für Sie gültigen Studiendokumenten z. B. in der Modulbeschreibung).
  2. Sie studieren ein Fach, welches im jeweiligen Semester keine SPÜ anbietet (z.B. findet Deutsch NUR im WiSe statt oder z.B. findet Französisch NUR im SoSe statt). Informieren Sie sich bitte unter "Fachbesonderheiten" zu Ihrem Fach, wann die SPÜ stattfinden.
  3. Sie wollen Ihren Studiengang wechseln und sind noch nicht entsprechend immatrikuliert.
  4. Sie haben das Modul bereits belegt und nicht richtig abgemeldet oder abgeschlossen.

In diesen Fällen melden Sie sich am besten bei Frau Hinsdorf per Mail. Sie können ggf. nach Rücksprache mit dem Fachbereich oder dem Studienbüro manuell durch das Büro für Schulpraktische Studien in das System aufgenommen werden.

Muss ich mit Lehramt Gymnasium ein Gymnasium als SPÜ-Schule wählen?

In den meisten Fächern spielt die Schulform bei der Wahl der SPÜ-Schule keine Rolle. Das bedeutet, dass Sie bei der Platzbuchung z.B. als Studierender des Lehramt Oberschule die Wahl haben, eine Oberschule, ein Gymnasium oder ein berufliche Schule zu wählen. Sie können alle Schulen auswählen, welche Ihnen angezeigt werden.

Eine Ausnahme ist Mathematik und Informatik: Hier wird bereits bei der Reservierung zwischen Oberschule und Gymnasium unterschieden und Sie sehen bei der Buchung der SPÜ-Schule im Praktikumsportal als Studierender des Lehramtes an Gymnasien auch nur Gymnasien, welche Sie buchen können.

 

Was ist, wenn ich meinen Studiengang zum Wintersemester von Gymnasium auf Oberschule wechseln möchte? Muss ich dies bereits bei der Reservierung im Juni anzeigen?

Bei allen Fächern ist dies kein Problem (außer Mathematik). Sie reservieren einen Platz im Tool (mit dem jetzigen Studiengang Gymnasium) und können bei der Platzbuchung regulär buchen. Später müssen diese Angaben im Praktikumsportal korrigiert werden (kurz Mail an Frau Hinsdorf, damit dies bei den Blockpraktika berücksichtigt wird).

Was ist, wenn ich meinen Studiengang zum Wintersemester von Gymnasium auf Grundschule wechseln möchte?

Beim Wechsel zur Grundschule oder von der Grundschule zur Oberschule/Gymnasium ist es anders. Hier ändert sich organisatorisch viel bei dem Wechsel der Schulform, weshalb es hier am besten ist, Sie schreiben Frau Hinsdorf eine Mail. Auf die Einzelheiten kann hier nicht eingegangen werden.

Grundsätzlich können Sie zwei SPÜ in einem Semester machen. Bei einigen Fachkombinationen ist es sogar nötig, da die SPÜ nur in einem Semester angeboten werden (z.B. Deutsch/Geschichte finden nur im WiSe statt, Französisch/Latein finden nur im SoSe statt).

Bitte beachten Sie dabei bei der Planung Folgendes:

1. Sie müssen sich für beide Fächer einen Platz im Tool reservieren.

2. Beide SPÜ finden komplett getrennt in zwei unterschiedlichen Fachdidaktiken statt. Hier gibt es andere Bedingungen (z.B. Umfang, Aufgabenstellung), andere Verfahrensweisen (z.B. Härtefallbeantragung) und einen anderen Ablauf (z.B. wann die SPÜ beginnen und enden). Informieren Sie sich über beide Fächer unter "Fachbesonderheiten".

3. Die SPÜ finden an zwei verschiedenen Schulen statt. Sie buchen im Praktikumsportal für beide SPÜ jeweils einen Praktikumsplatz. Deshalb müssen Sie genau darauf achten, dass sich die SPÜ-Zeiten nicht überschneiden.

Insgesamt kann es bei zwei SPÜ in einem Semester zu Überschneidungen in Ihrem Stundenplan kommen. Deshalb ist rechtzeitige und gute Planung notwendig. Ggf. müssen Sie ein Modul verschieben, da die SPÜ sich mit dem Modul überschneiden. Bei den SPÜ gibt es eine Anwesenheitsplicht, weshalb diese Vorrang vor den universitären Veranstaltungen haben.

Deshalb ist unsere grundsätzliche Empfehlung: Wenn es Ihnen möglich ist und Sie wählen können, dann machen Sie am besten nur eine SPÜ pro Semester.

Die Buchung funktioniert nach dem Windhundprinzip bzw. nach dem Prinzip des "first come, first serve".

Es ist daher immer möglich, dass Sie keinen idealen Platz erhalten, da die Kapazitäten der Praktikumsplätze nur begrenzt sind. Sie können den Platz wieder zurückgeben. Sie können sich auch mit anderen KommilitonInnen in Verbindung setzen und ggf. einen Tausch miteinander vereinbaren. In beiden Fällen geht dies nur manuell über Frau Hinsdorf (bitte per Mail mitteilen).

Durch die hohe Anzahl an Studierenden kann es passieren, dass Sie trotz Reservierung keinen Platz erhalten. In diesem Fall wird Sie der Fachbereich vorab darauf hinweisen und Sie erhalten die Möglichkeit im darauffolgenden Semester die SPÜ nachzuholen. Da dies immer nur Einzelfälle betrifft, möchten wir Sie bitten, sich beim Fachbereich oder Frau Hinsdorf per Mail zu melden. Je nach Fach werden hier unterschiedliche Lösungen gefunden, die wir Ihnen dann im Einzelfall mitteilen.

Was ist ein Härtefallantrag?

Härtefallanträge sind Anträge, um Studierende bei der Vergabe der Praktikumsplätze bevorzugt zu betrachten (Hinweise zum Studieren mit Beeinträchtigung bzw. Nachteilsausgleich finden Sie im hinterlegten Link).

Nach positiv entschiedenem Antrag werden Sie vom Verantwortlichen der Fachdidaktik vorab in das Praktikumsportal eingetragen und einer Wunschschule zugeordnet. Somit müssten Sie sich nicht zum regulären Buchungszeitraum eintragen.

Gründe dafür können beispielsweise Komplikationen mit dem Stundenplan durch ein Lehramtserweiterungsfach oder durch zusätzliche universitäre Aufgaben sein. Ebenso, wenn durch Kinder oder Pflegefälle eine Festlegung auf bestimmte Zeiten begründbar ist.

Die Entscheidung über Härtefälle obliegt jedoch für jeden Einzelfall den jeweiligen Fachbereichen. Da die meisten Praktika in und um Leipzig sind, ist es zumutbar die jeweiligen Praktikumsorte zu erreichen.

Wie muss ich einen Härtefallantrag stellen?

Härtefallanträge stellen Sie an die jeweiligen Fachbereiche (siehe Ansprechpartner:innen unter den "Fachbesonderheiten").

Der Antrag ist formlos.

Er muss eine Begründung zur Einstufung als Härtefall und einen Wunsch zu Zeit und Schule oder Region enthalten. Gegebenenfalls müssen Sie entsprechende Nachweise dem zuständigen Fachbereich vorlegen.

Muss ich als Härtefall die Reservierungsphase nutzen?

Grundsätzlich müssen sich alle im TOOL reservieren - unabhängig davon, ob sie Regelfall oder Härtefall sind. Eine vollständige Toolreservierung ist für die Planung und Platzakquise unabdingbar. Die Weiterverarbeitung der Daten wird ebenfalls erleichtert (z. B. die Übertragung ins Praktikumsportal).

Sollten Sie an einem Tag krank geschrieben sein, an welchem Sie für die SPÜ an die Schule gehen würden, dann melden Sie Ihre Abwesenheit zum einen der Lehrkraft in der Schule und zum anderen dem Fachbereich (der Seminarleitung oder dem/der AnsprechparterIn im Fachbereich des Faches/Förderschwerpunktes).

Der Fachbereich entscheidet, ob und wie Sie die Krankentage nachholen müssen.

Die Veröffentlichung des Ausschuss für Mutterschutz legt dar, dass der Kontakt zu ständig wechselnden Personen bzw. einer wechselnden Kundschaft oder regelmäßig Kontakt zu einer größeren Zahl an Ansprechpersonen zu einer unverantwortbaren Gefährdung für schwangere Frauen führt.

„Können Schutzmaßnahmen nicht in ausreichender Weiser ergriffen werden, ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.“ (Quelle: www.bafza.de/programme-und-foerderungen/unterstuetzung-von-gremien/ausschuss-fuer-mutterschutz-geschaeftsstelle)

Auf dieser Grundlage wurden die Gefährdungen im Bereich Schule geprüft und Maßnahmen zwischen dem SMK, den leitenden Gewerbearzt des SMWA, dem ZAGS als arbeitsmedizinischer Dienst der Schulen, der Landesdirektion Sachsen und der Stabsstelle für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (SAG) abgestimmt.

Grundsätzlich ist es schwangeren Studierenden nicht mehr untersagt ein Pflichtpraktikum während Ihres Studiums durchzuführen. Es wird jedoch dringend von einer Anmeldung sowie Durchführung der Lehramtspraktika abgeraten, da die Erfahrung gezeigt hat, dass Schulleitungen in der Regel Schwangere nicht im Haus betreuen und das damit verbundene Risiko nicht eingehen möchten.

Ob und inwieweit schwangere Studierende an öffentlichen und freien Schulen eingesetzt werden können, hängt von einer individuellen Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt/Amtsarzt ab. Die Schulleitung prüft zum Beispiel, ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können und entscheidet dann über den Einsatz (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2023/03/02/schwangere-koennen-in-praesenzunterricht-zurueckkehren/).

In den meisten Fällen kommt es an dieser Stelle zur Platzrückgabe, die jedoch zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Praktikumsplätze nicht weiter vermittelt werden können und verfallen würden. Daher raten wir von einem Praktikum während einer Schwangerschaft ab. 

In Bezug auf die Regelungen in anderen Bundesländern erkundigen Sie sich bitte eigenständig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite für Gleichstellung  zum Thema Mutterschutz an der Universität Leipzig und auf der Webseite für Studium mit Kind des Studentenwerks Leipzig.

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