Durch Auslaufen der krisenfallbezogenen Beschlüsse der Prüfungsausschüsse auf Basis der §§ 2 und 11 Muster-Manteländerungssatzung (MMÄS) zum 30. September 2021
- sind weder die Ersatzprüfungsformate nach den §§ 7 und 8 MMÄS noch die Anpassungen in den Prüfungsmodalitäten nach § 4 MMÄS über den 30. September 2021 hinaus zulässig. Ab dem 1. Oktober 2021 gelten die vor der Pandemie geltenden Prüfungsformate.
- greift auch die Annullierung nicht bestandener Prüfungsleistungen nach § 11 MMÄS ab dem 1. Oktober 2021 nicht mehr. Die Studierenden haben also ab 1. Oktober 2021 keinen rechtlichen Anspruch auf Annullierung nicht bestandener Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen.
Die Vermittlung von Lehr- und Prüfungsinhalten erfolgte über drei Semester unter Coronabedingungen.
Zur Vermeidung unbilliger Härten wird im WiSe 2021/22 (bis zum 31. März 2022) die Annullierung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen mit Modulanmeldungen aus dem SS 2020, dem WiSe 2020/21 und dem SoSe 2021 weiter automatisch vorgenommen.
Die automatische Annullierung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen in AlmaWeb wird für alle bislang beteiligten Fakultäten und Einrichtungen ab 01.10.2021 ausschließlich für Prüfungsleistungen mit einem Prüfungsdatum zwischen 01.04.2020 bis einschließlich 30.09.2021 fortgeführt. Bitte wenden Sie sich direkt an das Sachgebiet Studienkoordination (studienkoordination(at)uni-leipzig.de), um die automatische Annullierung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen gemäß der neuen Regelung zu beauftragen
Die Voraussetzungen für eine Verlängerung von Bearbeitungszeiten präsenzungebundener, schriftlicher Prüfungsleistungen nach § 10 MMÄS sind insbesondere mit der Öffnung der Bibliotheken entfallen.