Lehramtsstudierende im letzten Studienjahr können sich aktuell und ab sofort in Leipzig, Zwickau und Chemnitz für das Programm der Unterrichtsversorgung bewerben.

Bewerbungsverfahren

Auf Grund der aktuellen Situation gibt es an den Standorten Leipzig, Zwickau und Chemnitz kurzfristig die Möglichkeit, über das Programm der Unterrichtsversorgung in allen Schularten angestellt zu werden. Der Beginn der Tätigkeit ist nach Bewerbung sehr kurzfristig möglich.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Interesse schnellstmöglich zu bewerben. Eine Frist gibt es im Rahmen der Unterrichtsversorgung nicht.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Anschreiben (u. a. mit folgenden Angaben: Bereitschaftserklärung zum Programm „Unterrichtsversorgung“, Aussagen zur Einschränkung der zeitlichen Verfügbarkeit, gewünschter Einsatzort, z. B. Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Zwickau etc., gewünschter Wochenstundenumfang)

  • tabellarischer Lebenslauf

  • aktuelles Transcript of Records (ausgestellt vom Prüfungsamt der Universität)

  • Bescheinigung über die Zulassung zur 1. Staatsprüfung für das Lehramt (ausgestellt vom zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung)

Je nachdem, für welchen Einsatzort Sie sich entscheiden, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an die unter „Kontakt“ hinterlegten Adressen.

FAQ für Lehramtsstudierende

Im Rahmen des Programms „Unterrichtsversorgung“ erfolgt bei Bedarf eine kurzfristige, befristete Einstellung zur Vertretung von z. B. erkrankten Lehrkräften oder Lehrkräften, die sich in Mutterschutz bzw. Elternzeit befinden. Einstellungen finden je nach Bedarf und Bewerbungslage im Rahmen von befristeten Arbeitsverhältnissen statt.

Die Eingruppierung erfolgt gemäß der tarifvertraglichen Entgelt-Regelungen. Bei geringfügig und/oder kurzfristigen Beschäftigungen beträgt das Entgelt 22,31 Euro pro gehaltener Unterrichtsstunde. Für eine abschließende Aussage sprechen Sie bitte mit den jeweils Zuständigen der Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung.

Für den Standort Leipzig wurde festgelegt, dass Bewerbungen von Studierenden für die „Unterrichtsversorgung“ nur möglich sind, wenn eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt vorliegt. Üblicherweise kann dies mit einer Bescheinigung vom Prüfungsamt des LaSuB erfolgen. Die Bescheinigung ist in der Regel im AlmaWeb unter dem Bereich LAPO downloadbar.

In diesem Fall ist eine Bewerbung noch nicht möglich.

Erst wenn alle Leistungen im Rahmen des Studiums erbracht sind, dazu zählt auch das Absolvieren aller Praktika, kann eine Bewerbung erfolgen.

Eine Bewerbung ist, sofern die obigen Voraussetzungen vorliegen, jederzeit möglich. Eine Bewerbungsfrist besteht nicht.

Leider ist dies nicht möglich.

Die Bewerbung kann per Mail an den direkten Kontakt oder an die allgemeine E-Mail-Adresse der Standorte gesendet werden.

Die Einsatzzeiträume richten sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Fachbedarf der Schule(n).

In der Regel kann man sagen, dass die meisten Einsätze bis zum Schulhalbjahr (bis zum letzten Schultag VOR den Ferien) und/oder bis zum Schuljahresende (bis zum letzten Schultag VOR den Ferien) befristet sind.

Mit „Bereitschaftserklärung zum Programm Unterrichtsversorgung“ ist ein allgemeines und formloses (Bewerbungs-) Schreiben gemeint, in dem man sich als Lehrkraft für das Programm „Unterrichtsversorgung“ bewirbt.

Wenn man sich für den Standort Leipzig bewirbt, kann man als mögliche Einsatzorte die Landkreise Leipzig und Nordsachsen, sowie die kreisfreie Stadt Leipzig angeben.

Besteht die Bereitschaft sich für andere Regionen Sachsens zu bewerben (z. B. weil man aus einer der Regionen kommt und/oder die Familie dort wohnt), kann dies beim jeweilig zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung (weitere Standorte: Bautzen, Chemnitz, Dresden, Zwickau) erfolgen.

Der Bedarf besteht aufgrund der aktuellen Situation grundsätzlich an allen Schularten.

Welche Vorteile hat diese Arbeit? Kann es nicht passieren, dass die Qualität des Unterrichts darunter leidet?

Der Einsatz in der Unterrichtsversorgung ist eine sehr gute Chance für mehr Praxiserfahrung, von der die künftige Lehrkraft dann in der weiteren Ausbildung profitieren kann.

In der jetzigen Situation an den Grundschulen helfen zusätzliche Unterstützungen durch Lehramtsstudierende, das Konzept der festen Gruppenbildung umzusetzen und so wieder Unterricht für alle Grundschulkinder anzubieten.

Für den Vorbereitungsdienst und für reguläre Stellen werden die (angehenden) Lehrkräfte meist auf’s Land orientiert — Wie ist es zu erklären, dass die Studierenden nun ohne Umschweife in der Stadt lehren und wie lässt sich die Forderung, auf’s Land zu gehen, unter diesen Umständen weiter aufrecht erhalten?

Die Unterstützung durch die Lehramtsstudierenden wird sowohl in der Stadt als auch im ländlichen Raum gesucht.