Mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung zu studieren darf kein Hindernis sein. Auch am Zentrum für Lehrer:innenbildung und Schulforschung stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um das Studium ohne Nachteile absolvieren zu können.

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Foto: Colourbox

Ansprechpartnerin bei Fragen zu Nachteilsausgleichen in Studium und Prüfungen sowie zu Härtefallregelungen ist Annett Ammer-Wies der Psychologischen Beratungsstelle am Zentrum für Lehrer:innenbildung und Schulforschung Leipzig. Annett Ammer-Wies war von 2017 bis 2019 Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen an der Universität Leipzig und hilft Ihnen mit ihrem umfangreichen Wissen gern weiter.

Die Beratung können Sie vertraulich wahrnehmen. Annett Ammer-Wies unterliegt der Schweigepflicht.

Wenn Sie sich persönlich oder telefonisch beraten lassen wollen, schreiben Sie Ihnen mögliche Zeitfenster für einen Beratungstermin bitte an annett.ammer-wies(at)uni-leipzig.de.

Bitte schicken Sie keine Unterlagen mit sensiblen persönlichen Daten per E-Mail. Diese können Sie zu einem persönlichen Gespräch gern mitbringen.

Studierende im Lehramt mit einem Nachteilsausgleich können für die Schulpraktischen Studien (Pflichtpraktika) einen Härtefallantrag im Büro für Schulpraktische Studien stellen. Bitte wenden Sie sich dafür an die Kolleginnen der Schulpraktischen Studien am ZLS.

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