Suchen Sie psychologische Hilfe während Ihres Studiums? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu unserer Psychologischen Beratungsstelle am Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung.

Psychologische Beratungsstelle für Lehramtsstudierende

Der Weg zur Beratung

Die Studienzeit verläuft nicht immer geradlinig, sondern hält auch Hürden oder Umwege bereit. Anforderungen des Studiums oder besondere Herausforderungen im privaten Leben können den einen oder anderen „Stein in den Weg legen“. Diese Phasen sind mal kürzer und mal länger, und manchmal kommen wir gut alleine oder mithilfe von Freunden klar.

Es gibt aber auch Themen, die sind hartnäckig und erschweren den Lebensfluss. Ob dies nun studienbezogene oder persönliche Themen sind, die Psychologische Beratungsstelle am Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung steht Ihnen während Ihres Lehramtsstudiums an der Universität Leipzig als Serviceangebot kostenfrei, streng vertraulich und unbürokratisch zur Verfügung.

Die Angebote in der Übersicht

Einzelberatung

Porträtfoto von Annett Ammer-Wies
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Workshops

Das Bild zeigt einen Holztisch aus der Vogelperspektive auf dem eine leuchtende Glühbirne in der Mitte liegt. Daneben liegen zusammengeknüllte Papierkügelchen.
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Lehramtskompass – Tool zur Selbstreflexion

Sie sind Studienanfängerin oder Studienanfänger und möchten Ihr bisheriges Lern- und Studierverhalten reflektieren und sich ein personalisiertes Feedback einholen? Nutzen Sie den LEHRAMTSKOMPASS, den die Universität Leipzig gemeinsam mit der Technischen Universität Dresden als lehramtsstudienbegleitetendes Online-Selbstreflexionstool entwickelt hat.

Sie absolvieren derzeit die Schulpraktischen Übungen (SPS II oder III) oder haben diese bereits absolviert und möchten Rückmeldung zu Ihrem Arbeitsverhalten und berufsbezogenen Erleben erhalten? Auch hierzu können Sie sich online mithilfe des LEHRAMTSKOMPASS reflektieren und Rückmeldung einholen. 

Die Ergebnisse aus dem LEHRAMTSKOMPASS können Sie in der psychologischen Beratung besprechen.

Psychotherapie und Verbeamtung im Freistaat Sachsen

Antworten auf Ihre häufigsten Fragen zur Psychotherapie und Verbeamtung im Freistaat Sachsen

Die nachstehenden Hinweise wurden durch die psychologische Beratungsstelle am Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung der Universität Leipzig in Abstimmung mit dem Referat 41 des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Leipzig, erstellt und dienen Ihrer Orientierung.

Weitere Hinweise zur Bewerbung und Zulassung zum Vorbereitungsdienst finden Sie hier

 

Kann ich trotz aktuell laufender Psychotherapie oder bereits früher stattgefundener Psychotherapie für den Vorbereitungsdienst (VBD) in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen werden? Davon hängt schließlich ab, ob ich in Sachsen den VBD absolvieren kann.

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Lehramtsprüfungsordnung II – LAPO II wird zum VBD zugelassen, wer u. a. ausweislich eines ärztlichen Gutachtens im Sinne des § 4 Abs. 4 Sächsisches Beamtengesetz in der jeweils geltenden Fassung die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in den VBD und die angestrebte Laufbahn besitzt oder als Schwerbehinderter/Schwerbehinderte über das Mindestmaß gesundheitlicher Eignung verfügt. Insbesondere müssen Bewerber/Bewerberinnen von Krankheiten und Behinderungen, die eine ordnungsgemäße Lehrtätigkeit unmöglich machen, frei sein und ein für das angestrebte Lehramt ausreichendes Seh-, Hör- und Sprechvermögen besitzen. Die gesundheitliche Eignung ist in der Regel aufgrund der Untersuchung eines Amtsarztes/Amtsärztin oder eines/einer nicht beamteten Facharztes/Fachärztin festzustellen. Facharzt/Fachärztin i. d. S. ist jeder an der hausärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt/Ärztin mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, sofern er kein Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin ist. Der Arzt/Ärztin bzw. der Amtsarzt/die Amtsärztin entscheidet über Ihre gesundheitliche Eignung.

Den ärztlichen Anamnesebogen, das Formular zum Untersuchungsergebnis und das Formular ärztliches Zeugnis zur Durchführung von ärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Verbeamtung von Lehrkräften können Sie hier einsehen:

Zur Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

Eine laufende oder absolvierte Psychotherapie steht der Feststellung der gesundheitlichen Eignung für den VBD erst einmal nicht entgegen. Die Entscheidung über die gesundheitliche Eignung ist jedoch dem/der begutachtenden Arzt/Ärztin vorbehalten.

 

Kann ich den Vorbereitungsdienst in Sachsen auch im Angestelltenverhältnis absolvieren, sollte mein gesundheitlicher Zustand einer Verbeamtung auf Widerruf entgegenstehen?

Gemäß § 9 Lehramtsprüfungsordnung II – LAPO II werden Sie mit der Einstellung in den VBD in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen, wenn Sie die Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin erfüllen. Andernfalls wird der Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 Sächsisches Beamtengesetz absolviert.

Da der Nachweis der gesundheitlichen Eignung Voraussetzung für die Zulassung zum VBD ist, ist die gesundheitliche Eignung unabhängig von dem Dienstverhältnis, in das Sie anlässlich des VBD übernommen werden, nachzuweisen.

 

Ich überlege, mich während meiner Studienzeit in Psychotherapie zu begeben. Muss ich Sorge haben, nicht verbeamtet zu werden? Was kann ich tun?

Nehmen Sie Ihre psychische Gesundheit genauso wichtig wie Ihre körperliche Gesundheit. Zusammen bilden sie die Basis für Ihre Lebensqualität und Ihr Wohlbefinden. Nutzen Sie psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten mit Blick auf Ihre persönliche und berufliche Zukunft und sorgen Sie für sich. Sie können Ihren Therapeuten/Ihre Therapeutin mit Abschluss der Psychotherapie um ein Attest über eine erfolgreich abgeschlossene Psychotherapie bitten. Dieses können Sie zur Eignungsuntersuchung vorlegen.

 

Was kann ich tun, wenn meine Begutachtung negativ ausfällt?

Sie können im Angestelltenverhältnis an Hochschulen, bei privaten Bildungsträgern etc. arbeiten. Sie können Ihre gesundheitliche Eignung zu einem späteren Zeitpunkt begutachten lassen.

 

Kann ich nach dem Beamtenverhältnis auf Widerruf als Lehrer/Lehrerin im Angestelltenverhältnis arbeiten?

Ja. Nach dem VBD können Sie als Tarifbeschäftigter/Tarifbeschäftigte des Freistaates Sachsen als Lehrkraft arbeiten. Es besteht keine Verpflichtung, sich auf Probe bzw. auf Lebenszeit verbeamten zu lassen.

 

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Informationen für gesetzlich Krankenversicherte zur Psychotherapie und zur Suche nach einem ambulanten Therapieplatz


Ausführliche Informationen zu den Richtlinienverfahren, für die die Kosten durch Ihre Kranken-versicherung vollumfänglich übernommen werden, und den Weg in eine psychotherapeutische Behandlung finden Sie in der Informationsbroschüre der Bundespsychotherapeutenkammer „Wege zur Psychotherapie“.


Vertragspsychotherapeuten der Gesetzlichen Krankenversicherung
Eine Liste mit Praxen, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können, erstellen Sie über die Suchmaske der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen.
Geben Sie Ihre Postleitzahl und einen kleinen Umkreis ein. Bei Fachgebiet scrollen Sie zu Psychologische Psychotherapie. Sollten Sie bereits wissen, welches Therapieverfahren zu Ihrer Situation und Ihren Erwartungen an eine psychotherapeutische Behandlung passt, können Sie unter Genehmigungspflichtige Leistungen zur entsprechenden Psychotherapierichtung scrollen. Klicken Sie auf Arztsuche starten und dann auf Drucken – Sie erhalten ein pdf.
Es empfiehlt sich, zunächst einige Anrufbeantworter abzuhören. Notieren Sie sich die darauf gesprochene Telefonsprechzeit. Wenn Sie genügend Sprechzeiten zusammen haben, verteilen Sie diese auf die nächsten Wochen. Somit rufen Sie für die Terminvereinbarung die Therapeutinnen und Therapeuten dann an, wenn diese erreichbar sind.


Privatpraxen und Kostenerstattungsverfahren
Erhalten Sie von fünf Psychotherapeutinnen bzw. -therapeuten eine Absage, können Sie sich an eine Privatpraxis wenden und bei Ihrer Krankenversicherung beantragen, dass diese die Kosten über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren erstattet.


Institutsambulanzen der Ausbildungsinstitute
Auch hier können Sie einen Psychotherapieplatz erfragen. Die Behandlung wird über Ihre Krankenversicherung abgerechnet.

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Informationsbroschüre
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Informationen für privat Krankenversicherte zur Psychotherapie und zur Suche nach einem ambulanten Therapieplatz


Ausführliche Informationen zu den Psychotherapierichtungen, den sogenannten Richtlinien-verfahren, finden Sie in der Informationsbroschüre der Bundespsychotherapeutenkammer „Wege zur Psychotherapie“.


Privatpraxen
Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer aktualisiert monatlich die Liste mit Privatpraxen, in der Psychotherapie nach einem sogenannten Richtlinienverfahren angeboten wird.


Vertragspsychotherapeuten der Gesetzlichen Krankenversicherung
Eine Liste mit Praxen, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können, erstellen Sie über die Suchmaske der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen.
Geben Sie Ihre Postleitzahl und einen kleinen Umkreis ein. Bei Fachgebiet scrollen Sie zu Psychologische Psychotherapie. Sollten Sie bereits wissen, welches Therapieverfahren zu Ihrer Situation und Ihren Erwartungen an eine psychotherapeutische Behandlung passt, können Sie unter Genehmigungspflichtige Leistungen zur entsprechenden Psychotherapierichtung scrollen. Klicken Sie auf Arztsuche starten und dann auf Drucken – Sie erhalten ein pdf.
Es empfiehlt sich, zunächst einige Anrufbeantworter abzuhören. Notieren Sie sich die darauf gesprochene Telefonsprechzeit. Wenn Sie genügend Sprechzeiten zusammen haben, verteilen Sie diese auf die nächsten Wochen. Somit rufen Sie für die Terminvereinbarung die Therapeutinnen und Therapeuten dann an, wenn diese erreichbar sind.

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Informationsbroschüre
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Häufig gefragt

Generell können Sie mit allen Anliegen kommen, egal wie klein oder groß oder wie nichtig es Ihnen gegenüber Problemen anderer erscheint. Ausschlaggebend ist, dass Sie sich eine Änderung Ihrer Situation wünschen oder ein Problem wahrnehmen und nicht, ob andere dies unterstützungswürdig ansehen.

Belastende Themen können bspw. sein: Probleme mit der Familie, Arbeits- und Lernschwierigkeiten, Prüfungsängste, Probleme beim Einleben in Leipzig und an der Universität, Zweifel und zwischenmenschliche Konflikte während des Praktikums, mangelndes Selbstvertrauen, depressive Symptome, Konflikte mit Gleichaltrigen oder akute Lebenskrisen. Die Palette ist weit gefächert.

Aber auch der Wunsch nach Unterstützung bei der Suche nach einem Psychotherapieplatz kann Gegenstand der Beratung sein.

Die Angebote der Psychologischen Beratungsstelle am ZLS sind für Leipziger Lehramtsstudierende kostenfrei.

Sie schreiben Ihnen mögliche Zeitfenster per E-Mail an Annett Ammer-Wies. Sie wird Ihnen dann entsprechend ihrer zeitlichen Kapazitäten Terminvorschläge unterbreiten.

Abhängig von Ihren Zeitfenstern als Beratungsanfragende_r und der Auslastung ist ein erstes Gespräch in der Regel innerhalb einer oder zwei Wochen nach Anfrage möglich.

Für die Beraterin gilt die gesetzliche Schweigepflicht. Dritte erhalten keine Auskunft, ob jemand oder wer zur Beratung kommt.

Sie können die Beraterin jedoch von der Schweigepflicht gegenüber bestimmten Personen zu bestimmten Daten entbinden. Dazu ist eine schriftliche Einverständniserklärung zu verfassen.

Zur Vermeidung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung muss die gesetzliche Schweigepflicht durchbrochen werden. Andernfalls würde sich die Therapeutin wegen unterlassener Hilfeleistung schuldig machen.

Der Beratungsraum befindet sich im Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung (ZLS), Prager Straße 40, 04317 Leipzig, Raum 145 (1. Etage). Falls Ihnen die Räumlichkeiten der PBS im ZLS ein Unbehagen bereiten sollten, kann gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden.

Im ersten Gespräch stehen zunächst Informationen über Rahmenbedingungen (Terminregelung, Schweigepflicht usw.) im Fokus, bevor gemeinsam Ihr Wunsch an die Beratung (Beratungsauftrag) besprochen wird. Das Gespräch dient dazu, Sie mit Ihrer Lebenssituation und Ihrem Problem zu verstehen. Wenn schon möglich, erhalten Sie Empfehlungen für weitere Schritte.

Systemisch-orientierte Beratung bedeutet, dass gemeinsam auf die Rahmenbedingungen Ihres Anliegens geschaut wird, um es besser zu verstehen und den Blick zu erweitern. Der Fokus der Fragen und Reflexionen steht damit auf den verschiedenen Rollen, Anforderungen, auf Ihrer Herkunftsfamilie und ihrem aktuellen sozialen Feld, in dem Sie unterwegs sind. "Systemisch Beraten" heißt aber auch, vorhandene Ressourcen offenzulegen und somit Entwicklung zu ermöglichen.

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) bestätigte im Dezember 2008 die Systemische Therapie als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren.

Einzelgespräche dauern 45 bis 50 Minuten und Paar-, Familien- sowie Gruppengespräche 90 Minuten.

Es gibt keine generelle Obergrenze. Abhängig von Ihrem Anliegen werden die Beratungstermine in wöchentlichen, 14-tägigen, monatlichen oder größeren Abständen vereinbart. Als Orientierung: In der Regel dauert ein Beratungsprozess nicht länger als zehn Gespräche. Die meisten Studierenden nutzen die Beratung bis zu fünfmal. Die Dauer eines Beratungsprozesses wird gemeinsam mit Ihnen im Verlauf vereinbart, abhängig von Ihrem Befinden und Ihren Bedürfnissen.

Die Anmeldung erfolgt mit Start der regulären Einschreibzeit kurz vor Beginn des jeweiligen Semesters über TOOL. Informationen darüber, welche Workshops angeboten werden und wann diese stattfinden, stehen bereits in der vorhergehenden vorlesungsfreien Zeit auf der Internetseite der Psychologischen Beratungsstelle.

Im Anmeldeportal TOOL können Sie sich während des gesamten Semesters entsprechend der gemeldeten freien Plätze in die Angebote eintragen.

Das können Sie. Sie können innerhalb eines Semesters oder über mehrere Semester verteilt verschiedene Workshops für sich nutzen. Sollten Sie innerhalb eines Semesters mehrere Workshops besuchen wollen, prüfen Sie bitte vor Anmeldung für sich, ob Sie tatsächlich regelmäßig und bis zum Abschluss an den anvisierten Workshopreihen teilnehmen können.

Die Workshops stehen Ihnen als kostenloses Angebot zur Verfügung. Dennoch sollten Sie genau prüfen, ob Sie eine Workshopreihe, die bis zu fünf Termine im Wochenrhythmus umfasst, regelmäßig und bis zum Abschluss wahrnehmen können und möchten. Einerseits ist die Arbeit in den Workshopgruppen methodisch auf die angemeldete Teilnehmerzahl abgestimmt und andererseits soll in den Gruppen neben der Kompetenzvermittlung ein Selbstreflexionsprozess angeregt werden, der einer Vertrauensbasis einer stabilen Gruppe bedarf.

Tragen Sie sich bitte wieder umgehend über TOOL aus, sollten Sie bemerken, dass es Ihnen doch nicht möglich ist teilzunehmen. Damit steht der Platz wieder anderen interessierten Studierenden zur Verfügung. Sie können sich gern in Folgesemestern wieder anmelden.

Die Aus- und Eintragung ist jederzeit im Semesterverlauf möglich.

Für die Workshops werden Seminarräume in der Prager Straße 38-40 genutzt, die jedes Semester variieren. Sobald die Raumplanung steht, sind diese mit auf der Internetseite beim jeweiligen Workshop mit vermerkt.

Eine Woche vor Start einer Workshopreihe erhalten Sie zudem eine E-Mail mit allen relevanten Informationen.

Nützliche Links

Zentrale Studienberatung

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Selbsthilfegruppe „geist:reicht“

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Psycholog. Beratung des Leipziger Studentenwerks

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Psychotherapeuten- und Arztsuche Sachsen

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Studieren mit Beeinträchtigung

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